Beim Kauf in einem chinesischen Onlineshop sollte man blumigen Versprechungen keine Glauben schenken, warnen die Verbrauherschützer. Foto: Archiv

Der Online-Kauf bei Anbietern in Fernost kann zum teuren und zeitraubenden Reinfall werden. Schwierig wird es vor allem dann, wenn die Ware im Zoll landet oder Reklamationen nötig sind.

Stuttgart - Günstiger Preis, gute Qualität, Lieferzeit wie versprochen – die Bluray-Rohlinge aus Japan zum Archivieren von TV-Sendungen schienen ein lohnendes Angebot zu sein. Beim ersten Mal kamen die auf dem Amazon Marketplace beworbenen Speicherscheiben auch problemlos mit der Post an. Beim zweiten Mal aber bleibt die Ware aus.

Stattdessen flattert ein unerfreuliches fünfseitiges Schreiben in Haus. Absender: die Zollübergabestelle der Deutschen Post DHL. Inhalt: die freundliche Bitte, die bestellte Ware beim 50 Kilometer entfernten Zollamt mit einem halben Dutzend verlangter Dokumente zur Verzollung anzumelden und dort binnen 14 Tagen abzuholen. Ansonsten fielen Lagerkosten an und das Päckchen gehe an den Absender zurück.

Beim Einkauf in Fernost gibt es viele Fallen

Ein Telefonat mit dem Zoll macht die Sache auch nicht besser. Rund 20 Euro Einfuhrumsatzsteuer seien nachzuzahlen, heißt es, nachdem endlich ein Mitarbeiter zu erreichen ist. Hinzu kämen 28,50 Euro, wenn die Post die Verzollung übernehmen würde. Das würde zwar die 100 Kilometer-Fahrt hin und zurück erübrigen, die Ware aus Fernost aber dennoch unterm Strich um fast 50 Prozent verteuern.

Ähnliche Erfahrungen machen viele Online-Käufer. Im Internet wimmelt es nur so von Händlern aus Asien, die Elektronik, Textilien, Sportgeräte oder Spielzeug oft zu Tiefpreisen und mit blumigen Versprechen wie „100 Prozent Kundenzufriedenheit“ anbieten. Die Realität sieht oft genug anders aus, wie zahlreiche Beschwerden enttäuschter Käufer in Web-Foren und bei Verbraucherzentralen zeigen.

Beim Online-Einkauf in Shops aus Fernost gebe es „viele Fallen und Gesetzesverstöße“, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch die Stiftung Warentest stellte fest, dass Verbraucher sich damit jede Menge Ärger einhandeln können. Zumal häufig bei den „China-Shops“ im Netz nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, dass der Lieferant im fernen Asien sitzt. „Häufig wird das bei Preissuchmaschinen und Rabattportalen trickreich verschleiert“, sagt Tryba.

Beim Zoll kann es teuer werden

Wenn das Schnäppchen aus Fernost beim Zoll landet, wird es teuer. Ab 22 Euro Gesamtwert (Ware plus Porto) fallen zunächst 19 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer an. Bei vielen Technik- und Modeprodukten über 150 Euro kommen weitere Abgaben bis zu 17 Prozent dazu, bei Fahrrädern aus China sogar 48,5 Prozent Antidumping-Zoll.

Wer die Ware persönlich im Zollamt auslösen will, müsse sich zudem auf eine zeitraubende Prozedur einstellen, warnen Verbraucherschützer. Spätestens dann wächst der Ärger, weil man arglos falschen Versprechen mancher Online-Verkäufer vertraut hat, die Ware müsse überhaupt nicht verzollt werden. Zum Beispiel, weil sie als „Geschenk“ oder „Probe“ deklariert sei.

Doch so leicht lässt sich der Zoll meist nicht austricksen. Bei den üblichen Stichproben fallen solche angeblichen Geschenksendungen schnell auf, wenn zum Beispiel eine Rechnung beiliegt. Auch die Bluray-Rohlinge aus Japan waren als „Geschenk“ deklariert, der Warenwert mit 46 Dollar deutlich zu niedrig angegeben, um den Zoll zu umgehen. Dennoch blieb die Sendung bei einem aufmerksamen Beamten hängen.

Im konkreten Fall erstattete der Verkäufer aus Japan schließlich den Kaufpreis zurück, um negative Bewertungen bei Amazon zu vermeiden. Beim Handel über das führende Online-Portal sichert eine „A-Z-Garantie“ den Käufer im Falle von Problemen ab. Bei direkten Bestellungen in China-Shops ist das nicht der Fall, wie ein anderes Beispiel zeigt, der Kauf eines Smartphones beim Londoner Web-Ableger eines asiatischen Elektronik-Händlers.

Ein defektes Handy beschert Ärger

Das neue Handy eines chinesischen Herstellers ließ sich schon bald nicht mehr richtig aufladen. Die Reklamation jedoch erwies sich als Hürdenlauf. Die Mails an die angegebene Adresse in Hongkong wurden erst gar nicht, dann nur rudimentär in schwer verständlichem Englisch beantwortet. Nach langem Hin und Her wurde eine Reparatur angeboten, dazu sollte das Gerät auf eigene Kosten nach China geschickt werden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kennt viele solcher Fälle. Beim Test von zehn Chinashops im Netz zu Jahresbeginn fehlte bei allen die vorgeschriebene Widerrufbelehrung, dass Verbraucher die Ware binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückschicken können. Stattdessen wurde gesetzeswidrig zum Beispiel nur eine Rückgabe in der ersten Woche oder nur bei Mängeln angeboten.

Auch die zweijährige Gewährleistung bei Mängeln, zu der gewerbliche Anbieter hierzulande verpflichtet sind, interessiert manche China-Shops überhaupt nicht. Manche boten im Test nur 30 Tage an. Wie frech manche skrupellosen Händler Reklamationen abblocken, beschreibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Beispiel des Käufers eines Elektrorasierers.

Das knapp 136 Euro teure Gerät kam aus Asien schon mit defektem Schalter an. Für die Rückabwicklung des Kaufs wollte der Anbieter 18 Euro „Bearbeitungsgebühr“ und 50 Euro „Lagerauffüllgebühr“ wegen der geöffneten Verpackung haben. Hinzu gekommen wären 43 Euro Versandkosten nach China, die zum Beispiel DHL für bis zu fünf Kilogramm schwere Pakete verlangt.Unterm Strich hätte die Rückgabe also 111 Euro gekostet. Kein Wunder, dass sich nach solchen Erfahrungen mancher Verbraucher schwört: „Nie wieder!“