Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass ein zusätzliches Entgelt bei Bezahlungen im Internet unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. In einer lange umstrittenen Frage herrscht erstmals Rechtsklarheit.
Karlsruhe - Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder über den Anbieter Sofortüberweisung eine Extragebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Musterprozess entschieden. Der Online-Bezahldienst Paypal hat dieses Vorgehen zwar verboten. Rechtsexperten weisen allerdings darauf hin, dass Kunden kaum eine Möglichkeit haben, sich zur Wehr zu setzen, wenn sich Unternehmen nicht an diese Vorgaben halten.
Die Wettbewerbszentrale hatte das nun entschiedene Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Sowohl bei Paypal als auch bei dem Münchner Unternehmen Sofortüberweisung, welches inzwischen zum schwedischen Zahlungsanbieter Klarna gehört, zahlt zunächst einmal der Händler für jede Transaktion eine Gebühr. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm dann frei, ob er diese Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. Paypal hat dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seit Januar 2018 untersagt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung mit § 270a BGB eine EU-Richtlinie umgesetzt, die regelt, dass der Kunde nicht für das Bezahlen noch einmal bezahlt. Der Bundesgerichtshof hat nun aber entschieden, dass die Gebühr nicht für das Bezahlen anfällt, sondern für weitere zusätzliche Leistungen des Dienstleisters, zum Beispiel für die Prüfung der Bonität. (AZ: I ZR 203/19). Entgelte für das Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte bleiben nach wie vor verboten.
Kunden können sich kaum wehren
Allerdings: Gibt ein Händler die Gebühren von Paypal trotzdem an den Kunden weiter, hat dieser kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur zwischen dem Dienstleister und dem Unternehmen. Der Käufer der Ware kann daraus keinen Anspruch begründen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Kunden gelte allein die BGH-Entscheidung.
Das Problem sieht auch Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. „Wenn der Kunde die auf ihn umgelegten Kosten erst einmal bezahlt hat, dann ist das Geld weg“, sagt der Syndikusrechtsanwalt. Es gebe auch Anzeichen dafür, dass dies geschieht: „Uns sind allein in diesem Jahr schon drei solcher Beschwerden bekannt geworden.“ Außerdem könne niemand vorhersehen, ob Paypal jetzt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändere.
Paypal will seine Regeln nicht ändern
Diese Befürchtung weist das Unternehmen allerdings klar zurück. „Wir halten an unserer Regel fest“, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter gegenüber unserer Zeitung. Verbraucher sollten auch weiterhin eine sichere Bezahlmöglichkeit „ohne Hürden“ haben. Für Kunden von Paypal ist der Standard-Dienst kostenlos, Händler bezahlen pro Transaktion 2,49 Prozent des Betrages plus eine Pauschale von 35 Cent. Kunden, die über zu Unrecht an sie weitergegebene Transaktionskosten berichten, empfiehlt die Sprecherin, dies zu melden. Man werde sich dann mit dem betreffenden Unternehmen in Verbindung setzen.
Bezahldienstleister wie PayPal, Sofortüberweisung oder Klarna sind bei Nutzern als Bezahlmethode im Internet beliebt. Das zeigt eine Untersuchung des Vergleichsportals Verivox. So haben 78 Prozent der Verbraucher fürs Bezahlen im Internet solche Methoden verwendet. Verfahren wie Kauf auf Rechnung, Kreditkarte oder Lastschrift werden demnach weniger genutzt.
In dem am Donnerstag entschiedenen Fall hatte die Wettbewerbszentrale stellvertretend gegen den Münchner Fernbusanbieter Flixbus geklagt. Dieser hatte für die Bezahlung mit Paypal oder per Sofortüberweisung eine Zeit lang ein zusätzliches Entgelt verlangt. Mittlerweile sieht das Unternehmen allerdings davon ab, diese Bezahlarten nur teurer anzubieten.