Olaf Scholz (SPD), Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Jetzt soll Bilanz gezogen werden. Die SPD weiß schon, wo die Reise aus ihrer Sicht bei der Lohnuntergrenze hingehen soll.

Berlin - Die SPD will sich für eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland auf zwölf Euro stark machen. Das sagte Finanzminister Olaf Scholz am Samstag in Berlin. „Wir wollen als Allererstes in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen, um sicherzustellen, dass jeder den Respekt bekommt, den er für seine Arbeit auch tatsächlich verdient“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat am Samstag bei einer Parteiveranstaltung zur Vorbereitung des Bundestagswahlkampfs 2021.

Bereits seit Jahren fordert Scholz einen Mindestlohn von zwölf Euro. Nun erneuerte der Finanzminister die Forderung kurz vor der erwarteten Evaluation des Mindestlohngesetzes. Im Mindestlohngesetz ist festgeschrieben: „Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.“ Erwartet wird, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) diese Bewertung der Lohnuntergrenze durch Experten in den kommenden Tagen präsentiert.

“Erreichbares Etappenziel“

Heil hatte bereits angekündigt, dass er auf Basis dieser Bewertung vorschlagen will, wie eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns zustandekommen kann. Auch Heil hatte sich dabei bereits für zwölf Euro ausgesprochen und dies etwa Ende Oktober als „ein erreichbares Etappenziel“ bezeichnet. „Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des Durchschnittseinkommens“, hatte er da gesagt. Mit 12 Euro würde die Schere zu den Durchschnittslöhnen, die in Deutschland gerade bei 19,76 Euro lägen, deutlich verkleinert.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Diese vom Bundeskabinett beschlossenen Stufen hatte die Mindestlohnkommission empfohlen. Dort sind vorrangig Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vertreten.

Die Anpassungen, die die Kommission vorschlägt, folgen in erster Linie der Tarifentwicklung, also der Einkommensentwicklung durch vorangegangene Tarifabschlüsse. Gewerkschaften fordern seit Längerem einen gesetzlichen Schritt, um die Lohnuntergrenze einmalig auf ein höheres Niveau anzuheben, so dass die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen dann auf diesem Niveau künftig nach den bereits geltenden Regeln empfehlen kann. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.