Julius Jones soll einen Geschäftsmann erschossen haben. Foto: AFP/HANDOUT

Am Donnerstag sollte der Häftling Julius Jones im US-Bundesstaats Oklahoma hingerichtet werden. In letzter Sekunde wurde seine Strafe umgewandelt.

Washington - Der Gouverneur des US-Bundesstaats Oklahoma, Kevin Stitt, hat die Todesstrafe für den Häftling Julius Jones in letzter Minute in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. In der Anordnung Stitts vom Donnerstag hieß es, damit gehe einher, dass Jones für den Rest seines Lebens keine weitere Umwandlung seiner Strafe, keine Bewährung und keine Begnadigung beantragen dürfe. Jones’ Hinrichtung war ebenfalls für Donnerstag geplant. Der 41-Jährige war zum Tode verurteilt worden, weil er 1999 einen Geschäftsmann erschossen haben soll.

Der Beschuldigte und seine zahlreichen Unterstützer haben stets seine Unschuld beteuert. TV-Star Kim Kardashian hatte Jones vor rund einem Jahr besucht und sich für den Todeskandidaten eingesetzt. Zuvor hatte bereits eine Dokumentation die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Jones’ Fall gelenkt. Der öffentliche Druck auf den Gouverneur wuchs, Jones Hinrichtung zu verhindern.

Todesstrafe sechs Jahre ausgesetzt

Ende Oktober hatten die Behörden in Oklahoma erstmals seit mehr als sechs Jahren wieder einen Todeskandidaten hinrichten lassen. Dem 60-Jährigen wurde ein tödliches Gift gespritzt. Jones’ Hinrichtung wäre die zweite nach der Pause gewesen. In Oklahoma waren Hinrichtungen nach Pannen mit Giftspritzen 2015 ausgesetzt worden.

Anfang vergangenen Jahres erklärten die zuständigen Behörden in dem Bundesstaat dann, wieder Hinrichtungen mit der Giftspritze vollstrecken zu wollen, weil eine „zuverlässige Versorgung“ mit Medikamenten gewährleistet sei. Bei der letzten Hinrichtung in Oklahoma vor der Aussetzung war im Januar 2015 ein Mittel eingesetzt worden, das für eine Exekution gar nicht vorgesehen war.

Nach Angaben des Death Penalty Information Center steht am 9. Dezember die nächste Hinrichtung in Oklahoma an. In 27 von 50 US-Bundesstaaten ist die Todesstrafe weder abgeschafft noch durch ein Moratorium ausgesetzt worden.