Vorkämpfer: Landwirt Maier. Foto: fk

Der Streit um die Frage, ob man Rindern – wie von der EU bislang vorgeschrieben – Ohrmarken einstanzen muss oder sie stattdessen mit High-Tech-Mikrochips am Gesäß kennzeichnen kann, geht in die nächste Runde.

Stuttgart/Sigmaringen - Der Streit um die Frage, ob man Rindern – wie von der EU bislang vorgeschrieben – Ohrmarken einstanzen muss oder sie stattdessen mit High-Tech-Mikrochips am Gesäß kennzeichnen kann, geht in die nächste Runde. Die Balinger Landwirtin Annette Maier und ihr Vater Hermann, genannt der Rinderflüsterer, haben jetzt das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verklagt. „Wir wehren uns mit allen Mitteln dagegen, dass man unseren Betrieb plattmachen will“, sagte Hermann Maier den Stuttgarter Nachrichten.

Das Regierungspräsidium Tübingen hatte Ende November 2013 auf Anordnung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums eine Ausnahmegenehmigung für Landwirt Maier widerrufen, die ihm das Landratsamt Zollernalbkreis ausgestellt hatte. Sie erlaubte dem Rinderflüsterer, seine rund 270 Rinder mit der alternativen Methode zu kennzeichnen, um ihnen das immer wieder nötige und Schmerzen verursachende Stanzen der Ohrmarken zu ersparen. Der Balinger Landrat und CDU-Landtagsabgeordnete Günther-Martin Pauli hatte das Vorgehen seiner Behörde damit begründet, dass auf diesem Weg der von Grün-Rot stets proklamierte Tierschutz vorangetrieben werde und das Land sich technischen Neuerungen bei der Tierkennzeichnung nicht verschließen könne.

Sowohl auf den Ohrmarken als auch in den Mikrochips sind die Daten festgehalten, um im Fall von Seuchen schneller die Herkunft der Tiere feststellen zu können. Doch Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) hatte sich geweigert, die neue Kennzeichnungsmethode zuzulassen, und auf die Einhaltung der geltenden Viehverkehrsverordnung gepocht. Wenn Baden-Württemberg und dabei einzelne Landwirte gegen das EU-Recht verstoßen würden, drohten dem Land millionenschwere Kürzungen bei den Fördergeldern aus Brüssel, so Bonde. Das sei „nicht hinnehmbar“.

Landwirtschaftsministerium hält trotz Konflikt an Bundesratsinitiative fest

Inzwischen ist der Fall des Rinderflüsterers nicht nur in der Landwirtschaftsbranche und in Medien im In- und Ausland ein Thema, sondern auch für die Justiz. Maier sagte, man habe fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, „weil wir die Rücknahme der Ausnahmegenehmigung nicht akzeptieren werden“. Man halte das Vorgehen des Regierungspräsidiums und des Landwirtschaftsministeriums für rechtswidrig. „Das EU-Recht gibt Ausnahmegenehmigungen her, wenn man das denn will. Aber statt konstruktiv nach einer Lösung zu suchen, arbeitet die Landesregierung destruktiv gegen uns.“ Ein Sprecher des Gerichts in Sigmaringen bestätigte am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung die Klage, die nun geprüft werde. Der Termin für eine mündliche Verhandlung sei „noch offen“.

Das Landwirtschaftsministerium hält trotz des Konflikts mit Maier an einer Bundesratsinitiative zu dem Thema fest. Bonde hatte sie im Herbst 2013 bei einer Veranstaltung in Balingen angekündigt. Man wolle versuchen, über die Bundesregierung auf Brüssel einzuwirken, damit bei der ohnehin geplanten Neufassung der Tierkennzeichnungsrichtlinie auch neue Methoden wie der Mikrochip als zulässig erlaubt und aufgenommen werden. Inzwischen hat Grün-Rot die Initiative in den Bundesrat eingebracht. „Die Sache befindet sich im laufenden Beratungsverfahren“, sagte eine Sprecherin von Bonde auf Anfrage unserer Zeitung. Wann im Bundesrat darüber beraten und abgestimmt wird, ist aber noch unklar.