Seit 20 Jahren gesetzliche verboten, für viele Deutsche aber immer noch in Ordnung: Körperliche Züchtigung. Foto: dpa/Patrick Pleul

Fast jeder zweite findet den Klapps auf den Hintern in Ordnung, jeder sechste die Ohrfeige, dabei ist körperliche Züchtigung gesetzlich Verboten. Ein erschreckender Befund, findet unsere Autorin Lisa Welzhofer und fordert jeden auf, genau hinzusehen.

Stuttgart - Gesetze können Einstellungen verändern. Das zeigt das Beispiel gewaltfreie Erziehung: Seit diese vor 20 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben wurde, ist die Zustimmung zu körperlicher Züchtigung stark gesunken. Das zeigt eine Studie der Universität Ulm. Das ist gut so: Gewalt, egal ob mit Taten oder Worten, darf im Umgang mit Kindern keine Rolle spielen. Wer gewaltfrei aufwächst, kommt später besser durchs Leben. Dieser Zusammenhang ist belegt.

 

Umso alarmierender ist deshalb ein ebenfalls aktueller Befund: Noch immer finden erschreckend viele Menschen Gewalt gegen Kinder in Ordnung. Fast jeder zweite befürwortet den Klaps auf den Hintern, jeder sechste die Ohrfeige, jeder 15. die Tracht Prügel. Experten sprechen von einem Zustimmungs-Plateau an dem sich nicht mehr viel ändert. Dass aus Einstellungen Taten folgen, zeigt sich auch in der Corona-Pandemie, in der Eltern Existenzängste plagen, Ausgleich wie Vereinssport wegfällt, Kinder nur ein anderes Kind treffen sollen. Kurz: Konflikte programmiert sind. So haben Organisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund Hinweise darauf, dass Gewalt gegen Kinder in der Krise zunimmt – auch wenn belastbare Statistiken noch fehlen.

Was hilft? Neben weiterer Aufklärung und Präventionsarbeit, vor allem das Hinsehen jedes Einzelnen. Wer mitbekommt, dass Kindern Gewalt angetan wird – egal in welcher Form –, muss das ansprechen, kritisieren und bei Wiederholung den Behörden melden. Gleichzeitig sollte die Regierung ein starkes, normierendes Zeichen setzen. Die Koalition hat versprochen, Kinderrechte in die Verfassung zu schreiben. Es wird Zeit!

lisa.welzhofer@stuttgarter-nachrichten.de