OB Wolfgang Schuster (CDU) und Boris Palmer (Grüne, rechts) im Fernseh-Wahlkampf des Jahres 2004. Dazwischen stehen SWR-Moderatorin Jaquline Stuhler und SPD-Kandidatin Ute Kumpf Foto: Kraufmann

Rathauschef wehrt sich gegen Vorwurf des Wortbruchs - bereit zu Auftritt bei Montagsdemo.

Stuttgart - OB Wolfgang Schuster sieht sich durch den Tübinger Amtskollegen Boris Palmer "diffamiert". Der Vorwurf, er habe beim Thema Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 Wortbruch begangen, entbehre jeder Grundlage, so Schuster.

 

Politisch sind sich Wolfgang Schuster (CDU) und Boris Palmer (Grüne) seit Jahren in herzlicher Abneigung zugetan. Am Donnerstag hat der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster den Konflikt um ein weiteres Kapitel erweitert, in dem er einen Brief öffentlich machte, den er am Vortag an den Tübinger Oberbürgermeister Palmer versandt hat.

In dem Schreiben wehrt sich Schuster gegen Äußerungen von Palmer auf der sogenannten Montagsdemonstration am 23.August vor dem Hauptbahnhof. Sinngemäß sagte Palmer vor mehreren Tausend Zuhörern, dass Schuster ihm während des OB-Wahlkampfs 2004 einen Bürgerentscheid zum Bahnprojekt Stuttgart21 versprochen habe, sofern es für die Stadt Stuttgart zu Mehrkosten von mehr als 100 Millionen Euro komme. Dieses Versprechen - das Palmer als drittstärksten Kandidaten im ersten Wahlgang zum Rückzug bewog - habe der spätere Wahlsieger Schuster nicht eingehalten, kritisierte Palmer auf der Demo.

"Ihre erneute Behauptung, ich hätte einen Wortbruch begangen, entbehrt jeder Grundlage", wirft Schuster dem Tübinger Amtskollegen jetzt in seinem Brief vor: "Ich finde es befremdlich, dass Sie mich wiederholt in dieser Weise diffamieren." Schließlich sei ihnen beiden, Schuster und Palmer, bereits 2004 bekannt gewesen, dass ein Bürgerentscheid über eine Finanzierungsfrage der Kommune "nicht möglich" sei.

Schuster verwehrt sich auch gegen den Vorwurf Palmers, er betreibe "Machtmissbrauch". Die Stuttgart-21-Gegner, die 2007 ein Bürgerbegehren mit dem Ziel Bürgerentscheid gestartet hatten - und damit am Gemeinderat, an der Stadtspitze und schließlich 2009 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert waren - hätten nämlich "gewusst, dass dieses Bürgerbegehren rechtswidrig war" und so "die Bürger getäuscht", erklärt Schuster.