Der Mann war 2016 sterilisiert worden. 2017 wurde seine Frau schwanger und brachte einen Sohn zur Welt (Symbolfoto). Foto: dpa

Der Prozess wird gut zwei Stunden vor Beginn erstmal vertagt. Ein Mann, der ungewollt ein Kind zeugte, klagt wegen erfolgloser Sterilisation, gegen seinen Arzt. Ein Befangenheitsantrag seines Verteidigers gegen die gesamte Kammer stoppt das Verfahren zunächst.

Offenburg - Der Offenburger Prozess um einen Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat und nun gegen seinen Arzt und dessen Praxis vorgeht, ist am Freitag zunächst aufgehoben worden. Einen neuen Termin gibt es vorerst nicht, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Grund für die Vertagung sei ein Befangenheitsantrag des Klägers gegen die gesamte Arzthaftungskammer. Sie hätte am Freitag über den Fall verhandeln sollte. Den Antrag begründete die Verteidigung des Mannes damit, dass die Kammer den Termin trotz einer Erkrankung ihres Mandanten nicht habe verlegen wollen.

Der Kläger will Schadenersatz erstreiten. Er macht geltend, dass er von dem Urologen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei über das Risiko, trotz des Eingriffs wieder zeugungsfähig zu werden. Er will für seine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld wegen ihrer durch die Schwangerschaft entstandenen Belastungen.

Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe mangelhafter Aufklärung

Vor allem aber klagt er auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen kleinen Sohn bis zu dessen 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr. Auch die Kosten für ein zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto sollen ihm demnach erstattet werden - insgesamt rund 350 000 Euro (Az.: 3 O 320/17). Der Mann war 2016 sterilisiert worden. 2017 wurde seine Frau schwanger und brachte einen Sohn zur Welt.

Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe mangelhafter Aufklärung. Außerdem sei nicht bewiesen, ob das Kind auch wirklich der leibliche Sohn des Klägers ist. Die Anwälte beider Seiten wollen sich zu den Umständen des Falles nicht äußern.

Wann ein neuer Termin anberaumt werden kann, ist noch unklar. Dem Landgerichtssprecher zufolge soll kommende Woche über den Befangenheitsantrag entschieden werden.