Gaspreise für Privatkunden dürfen nichtan den Ölpreis gekoppelt werden. Foto: dpa

Die Branche rechnet mit deutlichen Auswirkungen auf den Markt  - Rückzahlungen möglich.

Karlsruhe - Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt.

Die Karlsruher Richter erklärten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, entschieden die Richter. (Az.: VII ZR 178/08 und VII ZR 304/08 - Urteile vom 24. März 2010)

Mit dem Urteil kippte Karlsruhe Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. In beiden Fällen wurden die Gaspreise - umgerechnet nach einer bestimmten Formel - entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst. Der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Kunden hatten dagegen erfolgreich geklagt.

Nach den Klauseln hätten die Kunden vor allen Dingen die Nachteile zu spüren bekommen, weil die Kosten allein auf den Bezugspreis abgestellt waren. Andere Faktoren - wie Verwaltungs- und Vertriebskosten oder Netzgebühren - blieben unberücksichtigt. Dies geht nach Ansicht der Richter nicht. Sie forderten einmal mehr eine transparente Darstellung der Kosten.

Prinzipiell untersagten die Richter eine Koppelung an den Ölpreis nicht. Die Unternehmen müssten auch planen und kalkulieren können, so die Richter. Als alleinige Grundlage taugt die Bindung an den Ölpreis nach dem BGH-Urteil jedoch nicht. Hintergrund: Mangels eines wirksamen Wettbewerbs gibt es derzeit noch keinen Marktpreis für Gas. Damit fehlen geeignete Faktoren, um Vergleiche anstellen zu können, wie sie gesetzlich erforderlich sind für entsprechende Preisklauseln.

Das Urteil wird nach Einschätzung der Branche deutliche Auswirkungen auf den Markt haben. Ein BGH-Sprecher erwartete, dass die Versorger ihre Klauseln umstellen und der Trend weg von der Ölpreisbindung gehen wird. Zahlreiche Gaskunden könnten zudem auf Rückzahlungen hoffen. "Preiserhöhungen, die auf die für unwirksam erklärten Klauseln begründet sind, können zurückgefordert werden", sagte er. Weigerten sich die Versorger, müssten die Verbraucher allerdings klagen.