In Korntal fährt die Bahn nahe am Wohngebiet vorbei. Foto: factum/Granville

Im September fährt das Bähnle wieder nach Heimerdingen. Doch etliche Probleme bleiben.

Ditzingen/ Korntal-Münchingen - Die Heimerdinger warten. Thomas Herwig wartet. Und die Strohgäubahnanrainer warten vermutlich auch. Die Hintergründe freilich sind in den jeweiligen Fällen andere. Die Heimerdinger warten darauf, endlich wieder an die Strohgäubahn angebunden zu werden. Der Korntaler Thomas Herwig – auf der einen – und die Bahnanrainerkommunen auf der anderen Seite – hingegen warten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Herwig und der Zweckverband streiten seit Jahren durch die Gerichtsinstanzen hindurch um einen Lärmschutz von Herwigs Anwesen an den Gleisen, bei der Werkstatt der Strohgäubahn.

Die Heimerdinger wiederum sind weder auf den Ausgang des Rechtsstreits zwischen Herwig und dem Zweckverband noch auf den Ausgang eines weiteren Streits zwischen einem Heimerdinger und dem Zweckverband angewiesen. Darauf weist die Ditzinger Verwaltung in der Vergangenheit erleichtert immer wieder hin. Der Sprecher des Landratsamtes – zugleich Sitz des Zweckverbands Strohgäubahn – spricht davon, dass „der Bahnhof Heimerdingen von 10. September an wieder im Regelbetrieb angebunden“ wird. Im Zweckverband sind die Bahnanrainerkommunen zusammengeschlossen.

Die Strecke wurde saniert, die Signaltechnik erneuert

Die Strecke von Korntal nach Heimerdingen war saniert, zuletzt zudem die Signaltechnik erneuert worden. Dies dauerte letztlich deutlich länger als ursprünglich geplant. Denn eigentlich hätte das Bähnle schon im vergangenen Jahr den Ditzinger Stadtteil anfahren sollen. Und eigentlich hätte die Bahn dann abends in Heimerdingen abgestellt werden sollen, um morgens von dort nach Korntal zu starten.

Doch weil Heimerdingen nicht angefahren wird, wird der Zug nachts in Korntal abgestellt. Von Korntal fährt sie morgens nach Hemmingen, um dann von dort aus wochentags um 5.34 Uhr die erste Fahrt laut Fahrplan zu starten. Diese Überführungsfahrten von Korntal über Münchingen und Schwieberdingen nach Hemmingen sind bisher nicht erlaubt. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatten den Zweckverband im November ins Pflichtenheft geschrieben, eine Genehmigung einzuholen.

Diese ist aber noch gar nicht beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt. „Voraussetzung für die Antragsunterlagen zur Planänderung waren erneut umfangreiche Recherchen, Schallmessungen und ihre gutachterliche Auswertungen“, erklärt der Landratsamtssprecher Andreas Fritz. „Diese sind noch nicht vollständig abgeschlossen“, so Fritz weiter.

Thomas Herwig ärgert sich darüber. Denn das bedeute doch, dass die Überführungsfahrten bisher eben nicht genehmigt seien – aber trotzdem erfolgten. Er selbst wartet derzeit auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Herwig will erwirken, dass eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zugelassen wird. Die Mannheimer Richter hatten den Gang in die nächste Instanz ausgeschlossen.

Bundesgericht muss erneut entscheiden

Herwig wohnt an der Betriebswerkstatt der Strohgäubahn in Korntal und bemüht seit Jahren die Gerichte. Doch auch zuletzt, also im November 2017, wiesen die Richter Herwigs Klage ab. Damit war der Korntaler zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Doch Herwig stellte einen Antrag auf Urteilsergänzung, weil das Gericht seiner Meinung nach einen Beweisantrag nicht gewürdigt habe. Er zielt darauf ab, dass die Züge dort im Bereich des Bahnhofs nicht mit Höchstgeschwindigkeit fahren, sondern allenfalls die Hälfte, also mit Tempo 60. Auf diese Weise will Herwig das Argument der Gegenseite entkräften, sei es ohnehin zu laut, um dort zu wohnen, deshalb auch nicht zulässig.

Mit dem Gang nach Leipzig kennt sich Herwig aus. Vor mehr als einem Jahr war er den Schritt schließlich schon einmal gegangen. Auch damals hatten die Mannheimer Richter zu seinen Ungunsten geurteilt. Doch das Bundesverwaltungsgericht kassierte daraufhin das Urteil, der VGH musste den Fall erneut aufrollen. Wann die Bundesrichter nun urteilen, ist offen.