AfD-Chef Björn Höcke (l) Pegida-Gründer Lutz Bachmann (2.v.r.) bei einer Demonstration in Chemnitz. Foto: AP

Die Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) wird vom sächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Die rechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch, heißt es.

Berlin - Der sächsische Verfassungsschutz lehnt die Beobachtung der AfD im Freistaat ab. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath, sagte am Dienstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die rechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch.

„Es müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass (...) diese Struktur eine Bestrebung gegen die verfassungsmäßige Ordnung ist“, sagte Meyer-Plath. Das bedeute, das sich dies gegen die Grundpfeiler der Verfassung richte, „und dass dies wirklich das Streben der Gesamtstruktur ist“. Dies sei für die AfD in Sachsen derzeit nicht belegbar, sagte der Verfassungsschutzpräsident. Erstmals sollen Verfassungsschutzbehörden Teilorganisationen der AfD beobachten. Die Landesinnenminister der SPD-geführten Bundesländer Niedersachsen und Bremen kündigten am Montag die Beobachtung der dortigen Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) an. Begründet wurde dies mit rechtsextremen Umtrieben.

Offenheit für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zeigten auch einige CDU-Politiker wie die Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, Lorenz Caffier und Herbert Reul (beide CDU). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht dagegen dafür keinen Anlass. Die AfD als Partei wird bisher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Allerdings gab es wiederholt Beobachtungen einzelner AfD-Politiker.