Im Jahr 2011 gab es Gespräche zwischen dem derzeitigen Pächter des Grundstücks, dem City-Baumarkt, und der Stadtverwaltung. Dabei wurde angekündigt, dass der Baumarkt vergrößert werden solle. Foto: Peter-Michael Petsch

Der Inhaber des Grundstücks im Stuttgarter Westen brachte Obi erst mit dem Bauantrag ins Spiel. Das Sortiment darf der Innenstadt keine Konkurrenz machen.

Stuttgart - Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in nichtöffentlicher Sitzung über Planungen diskutiert, einen vergrößerten Baumarkt im Gewerbegebiet Hinterer Vogelsang im Westen anzusiedeln. Der Stadtverwaltung liegt dazu der Bauantrag eines Grundstückseigentümers vor; die entsprechende Bauvoranfrage wurde im vergangenen Jahr positiv beschieden.

Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Matthias Hahn, hat über die Chronologie der Antragstellung berichtet und die Entscheidungen des Baurechtsamts und des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung erläutert.

Im Jahr 2011 habe es Gespräche zwischen dem derzeitigen Pächter des Grundstücks, dem City-Baumarkt, und der Stadtverwaltung gegeben. Dabei wurde angekündigt, dass der Baumarkt vergrößert werden solle. Die Stadtverwaltung habe daraufhin angedeutet, dass dies im Sinne des Bebauungsplans durchaus vorstellbar sei, der Pächter jedoch eine Bauvoranfrage stellen solle.

Diese ging im Februar 2012 ein – allerdings vom Grundstückseigentümer. Darin stand, dass höchstens 3,5 Prozent des Sortiments des Baumarkts (Lampen) zentrenrelevant seien würden. Der Baumarkt wolle sich mit seinen Produkten in erster Linie an Handwerker richten und nur zu einem geringen Teil an Endverbraucher. Also keine Konkurrenz für den Einzelhandel im Stadtteil darstellen würde. Die Bauvoranfrage wurde geprüft und aufgrund dieser Faktenlage im Oktober 2012 positiv beschieden. Dem Grundstücksinhaber wurde signalisiert, er können einen Bauantrag stellen.

Verwaltung verlangt Einzelhandelsgutachten zu städtebaulichen Auswirkungen

Dieser ging ein paar Monate später ein. Dazu gehörte auch eine Beschreibung der gewerblichen Anlage, in der benannt wird, was in dem Baumarkt künftig verkauft werden soll. Diese wurde an das Gewerbeamt zur Prüfung weitergereicht.

„Dabei fiel auf, dass es sich um ein für Obi typisches Sortiment handelte“, sagt Sven Matis, Pressesprecher der Stadt. Im Bauantrag selbst sei an einer Stelle erstmals der Name Obi genannt worden. „Zuvor wussten wir gar nicht, wer der Betreiber des vergrößerten Baumarkts sein sollte“, sagt Matis. Nachdem klar geworden sei, dass es sich bei dem Betreiber um Obi handelt, sei im August die Prüfung des Bauantrags ausgesetzt worden. Die Verwaltung hat vom Antragsteller einen Nachweis gefordert, dass das Sortiment – wie im Bebauungsplan vorgesehen – höchstens zu 3,5 Prozent zentrenrelevante Produkte umfasst. Zugleich hat die Verwaltung ein Einzelhandelsgutachten zu den städtebaulichen Auswirkungen verlangt.

Hahn sagte: „Wir werden bei der weiteren Prüfung alle planerischen Mittel konsequent ausschöpfen. Vor allem werden wir keine Ausnahmen von der Stuttgarter Liste zulassen.“ Die Stuttgarter Liste unterteilt in Produkte, die zentren- und nichtzentrenrelevant sind. Zentrenrelevant sind Dinge des täglichen Bedarfs, wie Kleidung, Drogeriewaren oder Lampen. Als nichtzentrenrelevant gelten Sanitäreinrichtungen oder Farben. Hahn kündigte an, dem Gemeinderat im November erneut zu berichten.