Nicht nur Ortsansässige sollen in Dürren IV bauen dürfen. Foto:  

Unter anderem für ihr soziales Engagement und Kinder erhalten Bewerber für Bauplätze in Oberstenfeld Punkte. Damit können sie bei der Vergabe die Nase vorn haben.

Oberstenfeld - Die Gemeinde Oberstenfeld plant, zwei Neubaugebiete zu erschließen: Dürren IV und Am Krixenberg. Für beide Areale bewerben sich jede Menge Bürger, insgesamt haben sich 180  Aspiranten auf eine Liste der Verwaltung setzen lassen. Davon wohnen 76 Parteien oder Familien in Oberstenfeld, Gronau oder Prevorst. Der Andrang auf die Neubauplätze hat die Kommune nun bewogen, Vergabekriterien für die Bauplätze zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Teams um Bürgermeister Kleemann jetzt bei zwei Enthaltungen zu.

Ihre Stimme verweigerten die beiden Sozialdemokraten Rolf Lutz und Erich Scheer. Lutz hatte sich im Vorfeld mit dem erst seit wenigen Tagen gültigen Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen befasst. Die Richter hielten es nicht für rechtens, dass die Gemeinde Ummendorf im Kreis Biberach Ortsansässige gegenüber Auswärtigen stark bevorzuge „so sehr, dass Auswärtige keine Chancen haben“. Rolf Lutz verwies auf etwaige Parallelen im Entwurf der Oberstenfelder Verwaltung und riet dazu, möglichen künftigen Klagen von vornherein die Spitze zu nehmen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte die Ummendorfer Kriterien für die Vergabe von 27 Bauplätzen aus formalen und inhaltlichen Gründen für nicht rechtens erklärt. So sei unter anderem der Beschluss vom Gemeinderat nichtöffentlich gefasst worden, heißt es in einem Bericht des SWR. Aber auch den Inhalt des Vergabekatalogs sehe das Verwaltungsgericht kritisch. Das Punktesystem bevorzuge Einheimische so stark, dass Auswärtige tatsächlich keine reale Chance auf einen Bauplatz in Ummendorf gehabt hätten.

Der Oberstenfelder Bürgermeister Markus Kleemann verwies hingegen auf die Vielzahl der Kriterien im eigenen Vergabekatalog und darauf, dass der Ortsbezug nur einer von vielen Festlegungen sei. Es könne bei Punktegleichheit den Ausschlag geben, wobei das bei der Menge an Kriterien nicht sehr wahrscheinlich sei. Man wolle aber den eigenen Bürgern durchaus eine verbesserte Chance geben – dabei seien aber nur höchstens fünf Wohnjahre oder Arbeitsjahre im Ort anrechenbar. Der Ortsbezug sowie der Punkt „Ehrenamt“ dürften zusammen maximal 50 Prozent der Punkte ausmachen. Dass die Gemeinde Grundstücke nicht ausschließlich an Ortsansässige verkaufen darf, wie es früher in der Bottwartalkommune gängige Praxis war, verbietet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2013.

Die Oberstenfelder Verwaltung hatte sich bewusst gegen andere Vergabemodi entschieden. Dazu zählen das Windhundprinzip, wonach die Reihenfolge der Bewerbung zählen würde. Aber auch das Höchstgebot, das den bevorzugt, der am meisten Geld bietet, wollte die Gemeindeverwaltung ebenso wenig anwenden wie das Losverfahren, das dem Zufall Tür und Tor geöffnet hätte. Punkten können Bewerber stattdessen damit, dass sie verheiratet sind und Kinder haben. Auch Behinderungen und ein Pflegegrad sind anrechenbar. Wer sich schon einmal erfolglos beworben hat, bekommt einen Bonus – umgekehrt verliert derjenige, der abspringt Punkte. Vermögen, unterhaltspflichtige Kinder, das Einkommen: Der Kriterienkatalog ist umfangreich und auf      der Internetseite der Gemeinde www.oberstenfeld.de einsehbar.