Bernard Häußler im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten: Der Oberstaatsanwalt im Ruhestand musste sich im Lauf seiner Karriere ein dickes Fell zulegen. Foto: Peter Petsch

Als Oberstaatsanwalt wurde er durch Stuttgart 21 zur öffentlichen Reizfigur: Bernhard Häußler. Was ihn persönlich am meisten getroffen hat, wie er das Verhältnis von Politik und Justiz sieht und welche weiteren großen Fälle seine Karriere prägten – darüber spricht der Staatsdiener im Ruhestand im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten.

Stuttgart - Stuttgart 21, der EnBW-Deal, ein altes SS-Verbrechen in Italien: Die Fälle von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hatten es oft in sich. Nicht nur seine Arbeit – auch der Ermittler selbst stand oft im Brennpunkt. Ein Rückblick.

Herr Häußler, der Streit um Stuttgart 21 hat Sie zur öffentlichen Person gemacht.
Leider.
Warum stört Sie das?
Ich bin Beamter. Als Staatsdiener war ich allerdings nur ein Vertreter der Justiz. Ich möchte mich bestimmt nicht hinter einem Apparat verbergen, aber viele Entscheidungen, für die ich vor allem von Stuttgart-21-Gegnern angegangen wurde, habe ich nicht eigenmächtig und im stillen Kämmerlein getroffen, sondern mit den Kollegen und mit Billigung meiner Vorgesetzten. Ich war kein Einzelkämpfer.
Für einen harten Kern der S-21-Gegner sind Sie eine Reizfigur, für manche fast schon eine Hassfigur. „Häußler muss weg!“ Das war der Schlachtruf. Wie geht man damit um?
Zunächst möchte ich an den Ursprung dieser Kampagne erinnern.
Bitte.
Am 21. Januar 2011, also vor der Landtagswahl, schrieb der Grünen-Landtagsabgeordnete Uli Sckerl auf einer Internetseite der Grünen: „So, jetzt muss der Häußler weg.“ Kurz zuvor hatte der Justizminister entschieden, dem Antrag mehrerer Grünen-Abgeordneter nicht stattzugeben, die Ermittlungen zur Überprüfung des Polizeieinsatzes beim sogenannten Schwarzen Donnerstag am 30. September 2010 einer anderen Staatsanwaltschaft zuzuweisen. „Häußler muss weg“ wurde schließlich Ziel einer Kampagne. Ich wurde als „Schande für die Justiz“ verunglimpft; in einem Internet-Aufruf wurde meine „unverzügliche Entlassung“ gefordert. Das war öffentliches Mobbing mit dem Ziel: Der Mann muss weg. Und zwar nicht wegen Fehlverhaltens, sondern wegen seiner Entscheidungen. Wer „falsch“ entscheidet, muss weg, so die Forderung. Die Entfernung missliebiger Beamter – oder die Drohung damit – tangiert massiv die Unabhängigkeit der Justiz.
Wie haben Sie persönlich reagiert?
Für mich war das schon schmerzlich. Ich erinnere mich an eine jüngere Frau, die mir in Begleitung ihres Kindes auf dem Gehweg entgegenkam und mir, ohne ein Wort zu sagen, vor die Füße gespuckt hat. Ich habe zwar ein dickes Fell und bin Anfeindungen gewohnt; das gehört zum Beruf des Staatsanwalts. Die Angriffe haben aber auch meine Familie getroffen. Ich hätte gerne einmal mit diesen Kritikern diskutiert. Doch kaum einer hatte Interesse daran.
Ihre schärfsten Kritiker werfen Ihnen vor, als „Leiter der politischen Abteilung“ der Staatsanwaltschaft einseitig und tendenziös zu ermitteln. Was sagen Sie zu den Vorwürfen?
Mit solchen Begriffen kann ich nichts anfangen. Es gibt keine sogenannte politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Richtig ist, dass es eine Abteilung für politisch motivierte Delikte gibt, die auch für Ermittlungen gegen Abgeordnete sowie gegen Diplomaten, Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte zuständig ist. Diese Abteilung habe ich 2002 bis 2013 geleitet. Man hat es dort mit Politik zu tun – aber bei der eigenen Arbeit spielt die Politik keine Rolle.
In dem vor kurzem erschienenen Buch „Politische Justiz in unserem Land“ wird eine unheilvolle Nähe zwischen Politik und Justiz festgestellt; mit „stromlinienförmigen“ Juristen, die es darauf anlegen, „im Kreis der Mächtigen und Wichtigen im Land mit dabei zu sein“. Damit sind auch Sie gemeint.
Es gibt keine Seilschaften zwischen Politik und Justiz, auch wenn das manche Kreise andauernd behaupten. Auch die landläufige Vorstellung, dass „die da oben“ schwerer zu fassen seien als der Normalbürger, führt in die Irre: Für Politiker hat bereits die Einleitung eines Verfahrens in aller Regel gravierende Folgen. Selbst bei Ermittlungen wegen eines relativen Bagatelldelikts wie Trunkenheit am Steuer droht der Verlust von Amt und Ansehen. Damit muss der Normalbürger nicht rechnen. Prominenten droht die schnelle öffentliche Vorverurteilung.
Umso mehr könnte die Politik doch Interesse an einer zahnlosen Justiz haben, oder?
Politiker mögen sich mehr Einfluss wünschen. Das stellt auch die Presse fest. Der in der Öffentlichkeit immer wieder erhobene Vorwurf, die CDU habe in ihrer langen Regierungszeit in Baden-Württemberg dafür gesorgt, dass an maßgeblichen Stellen in der Justiz die „richtigen“ Leute säßen, trifft indes nicht zu. Ich darf daran erinnern, dass die von mir geleitete Abteilung 2004 gegen den damaligen Wirtschaftsminister des Landes, der einen hohen Strafbefehl erhielt, und gegen die Justizministerin, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, ermittelt hat. Da hat keiner von willfähriger Justiz gesprochen. Dieselbe Abteilung hat auch 2012 das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus eingeleitet.
Im Fall Mappus wird Ihnen vorgehalten, dass Sie erst spät aktiv wurden. Trifft das zu?
Die Kritik ist an den Haaren herbeigezogen. Unsere Abteilung hat das Verfahren gegen Herrn Mappus im engen Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet, als hinreichende Indizien für eine mögliche Untreue beim Kauf der EnBW-Aktien vorlagen. Diese Indizien lieferte der Rechnungshof im Juni 2012. Das Verfahren wurde dann an die Wirtschaftsabteilung weitergereicht, weil nur sie die nötige Sachkenntnis und die Mittel für die weiteren, komplizierten Ermittlungen besitzt. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft hat, so habe ich es der Presse entnommen, den Verdacht gegen Herrn Mappus im November 2013 erhärtet.
Hatten Sie im Zuge dieses Verfahrens je direkten Kontakt zu Mappus?
Ich habe nie mit ihm gesprochen. Ich kenne Herrn Mappus überhaupt nicht. Ich bin übrigens, anders als mir unterstellt worden ist, auch kein CDU-Mitglied. Ich hatte nie ein Parteibuch – egal, welcher Couleur.
Aus Prinzip?
In einer Partei zu sein ist keine Schande und nicht ehrenrührig. Ich habe es trotzdem bewusst unterlassen.
Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit S-21-Protesten rund 2400 Ermittlungsverfahren geführt. Hunderte Projektgegner sind angeklagt und verurteilt worden. Polizisten haben Sie nur wenige vor den Kadi gebracht . . .
Die Frage, ob es gerecht zugeht, lässt sich doch nicht daran ablesen, ob es im Konfliktfall auf beiden Seiten die gleiche Zahl von Ermittlungen, Anklagen oder Verurteilungen gibt. Um das ganz deutlich zu sagen: Es gibt auch keine Kumpanei zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Kein Mensch, weder in der Polizeiführung noch in der Justiz, hat ein Interesse daran, dass Polizeibeamte unrechtmäßig Gewalt ausüben.
Was erwarten Sie von dem anstehenden neuerlichen Untersuchungsausschuss zur Rolle von Mappus beim Schwarzen Donnerstag?
Als Staatsanwalt habe ich gelernt, dass erst die umfassende Sachverhaltsaufklärung eine zutreffende Bewertung ermöglicht. Diese Maxime hat die Ermittler bei der Aufklärung des 30. September 2010 geleitet. Daher ist zu begrüßen, wenn auch noch der E-Mail-Verkehr hinsichtlich politischer Einflussnahme auf die Polizei intensiv geprüft wird. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Wo sehen Sie den S-21-Konflikt heute?
Die maximale Eskalation ist überschritten. Wenn heute demonstriert wird, geschieht es zumeist unaufgeregter, routiniert, begleitet von deutlich weniger oder gar keinen Straftaten. Trotzdem mache ich mir Sorgen.
Was treibt Sie um?
Wenn Projektgegner ständig von Stuttgart-21-Mafia reden – ohne dass sie für die massiven Anschuldigungen auch nur einen Beweis liefern könnten –, halte ich das für sehr problematisch. Es gibt einen Stuttgarter Stadtrat, der erst vor kurzem in einem Online-Medium auch Staatsanwälte sowie Richter, die nicht im Sinne des Protests geurteilt haben, einer „Mafia“ zugeordnet hat. Experten, die nicht seiner Meinung sind, qualifiziert er als Lügner und „gekauft“ ab. Verbale Aggressivität gegen Andersdenkende, denen die Seriosität abgesprochen und auch die Ehre abgeschnitten wird – das macht mir Sorgen.
Es gibt ein zweites Thema, für das Sie immer wieder in die Kritik geraten: Am 12. August 1944 ermordeten SS-Soldaten im italienischen Ort Sant’Anna di Stazzema 400 Frauen, Kinder, ältere Männer. Ein italienisches Militärgericht hat dafür 2005 zehn frühere SS-Männer verurteilt. Anders die Staatsanwaltschaft Stuttgart: Die hat – unter Ihrer fachlichen Leitung – ihre Ermittlungen gegen 17 Beschuldigte im September 2012 eingestellt. Warum?
Der Fall Sant’Anna wurde meiner Abteilung 2002 übergeben. Wir haben uns in der Folge intensiv bemüht, sämtliche Ermittlungsansätze auszuschöpfen. Das war ein sehr mühsames, schwieriges Ermitteln. Es gibt beispielsweise keine Listen, aus denen man zweifelsfrei ablesen könnte, wer wann und wo in der besagten SS-Einheit gedient hat. Dazu muss man Ordensverleihungen, Lazarettbücher oder Verlustmeldungen durchackern. Auch die Frage, wo eine Person, die 1944 bei der SS war, heute lebt, kann sehr schwer zu beantworten sein. Dann ist nicht nur Archiv-, sondern regelrechte Detektivarbeit nötig. Die Ermittler des Landeskriminalamts, die da die Hauptarbeit erledigten, haben wirklich akribisch geschafft.
Aber es hat zu nichts geführt.
Das stimmt nicht. Wir wissen dadurch, was 1944 in Sant’Anna genau passiert ist und – was man zuvor nicht wusste – welche Einheit verantwortlich war, nämlich das zweite Bataillon der 16. SS-Panzergrenadierdivision. Eine monströse Tat ist also aufgeklärt. Trotzdem bin ich mir bewusst, dass die Einstellung unbefriedigend ist. Auch für mich. Aber die Offiziere, denen man heute noch die Verantwortung und die Steuerung des Massakers zweifelsfrei hätte nachweisen können – und die man dafür aller Voraussicht nach verurteilt hätte –, sind alle seit Jahrzehnten tot. Gegen noch lebende Offiziere war kein Tatnachweis zu führen. Das kann man kritisieren, aber so ist die Rechtsprechung.
Warum konnten die Täter in anderen,vergleichbaren Fällen verurteilt werden?
Sie sprechen den Fall des Wehrmachtsoffiziers Josef Scheungraber an, der vom Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt wurde für die Ermordung von zehn Zivilisten 1944 in Italien. Dieser Offizier hat selbst den Befehl gegeben für die Vergeltungsaktion, er war für das Massaker direkt verantwortlich. Das ist der Unterschied. In einem vergleichbaren Fall hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ebenfalls Anklage erhoben; der Ex-Kompaniechef ist aber nach der Anklage verstorben.
Hatten Sie direkten Kontakt mit Angehörigen aus Sant’Anna ?
Ich war im Zuge der Ermittlungen mit zwei Ermittlern des LKA eine Woche lang in Italien. Wir haben die Tatorte angeschaut und konnten bei den Befragungen von neun Zeugen durch die italienische Militärstaatsanwaltschaft anwesend sein. Diese Begegnung mit Menschen, die 1944 als Kinder und Jugendliche das Morden der SS zwar überlebt, aber alle Angehörigen verloren haben und deren Leid über Jahrzehnte vergessen war, hat mich sehr bewegt.