Das OLG Stuttgart hat zwei Männer, die indirekt die Terrorgruppe Jamwa von Stuttgart aus unterstützt haben, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zwei Unterstützer der islamistischen Terrorvereinigung Jamwa zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein Bruder des einen Angeklagten musste dagegen ins Gefängnis.

Stuttgart - Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat zwei Männer wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland für schuldig befunden. Die zwei 40 und 27 Jahre alten Stuttgarter bleiben jedoch auf freiem Fuß. Die Strafen, 22 Monate für den 40-Jährigen und zwölf Monate für den Jüngeren, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fall war eine Art Nachzügler eines Prozesses, bei dem der jüngere Bruder des 40-Jährigen vor dem OLG gestanden hatte. Der jüngere Bruder libanesischen Ursprungs war im August 2013 von Stuttgart aus nach Syrien gereist, um in den Dschihad zu ziehen. Er schloss sich damals der Terrorgruppe Jamwa an, die eng mit dem Islamischen Staat (IS) kooperierte. Beide Gruppen kämpfen gegen den syrischen Machthaber Assad, beide Gruppen wollen einen islamischen Staat errichten.

Der Bruder wurde schon verurteilt

Der jüngere Bruder, der im März 2015 in Stuttgart zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde in Syrien an Waffen ausgebildet. Im Oktober 2013 kehrte er mit dem Auftrag nach Stuttgart zurück, Medikamente, Kampfkleidung und Ähnliches zu beschaffen. Der Mann erbat Geld von seinen Brüdern. Der jetzt Verurteilte hob 6000 Euro vom Konto der Firma der Familie ab, sein jüngerer Bruder kaufte dafür Militärkleidung, Medikamente und ein Nachtsichtgerät für seine Kampfgenossen. Dabei half ihm der 27-jährige Angeklagte. Der 40-Jährige organisierte zudem einen Gebrauchtwagen, mit dem die Waren nach Syrien geschafft werden sollten. Das misslang, die Polizei nahm die Beteiligten nach einem Hinweis des Verkäufers des Nachtsichtgeräts fest.

Das Urteil basiert auf einer Verfahrensabsprache zwischen den Beteiligten. Die Angeklagten legten ein umfassendes Geständnis ab, der Senat billigte ihnen Strafrabatte zu. Das Tun der Männer sei auf familiäre und freundschaftliche Gründe zurückzuführen, so die Richter.