Vor dem Oberlandesgericht wurde der Mann verurteilt. Foto: Lichtgut/Leif-H.Piechowski

Er hat seine Opfer erniedrigt, geschlagen und die Misshandlungen filmen lassen. Für seine Taten während des syrischen Bürgerkriegs wird ein 29-Jähriger nun in Deutschland zur Rechenschaft gezogen.

Stuttgart - Seine Taten waren für jeden abrufbar im Internet zu sehen: Wegen Kriegsverbrechen hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen 29 Jahre alten Syrer zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte während des syrischen Bürgerkriegs zwei Männer gefoltert hat. „Die Opfer wurden in besonderer Weise erniedrigt“, erklärte der Vorsitzende Richter, Hartmut Schnelle, am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. So seien sie während der Folter nur in Unterhose bekleidet gewesen. „Dann wurden sie während der Schläge auch noch gefilmt, und die Filme waren weltweit auf YouTube zu sehen.“

Die zwei kurzen Video-Clips waren Anfang 2013 auf der Internetplattform veröffentlicht worden. Sie zeigen, wie der heute 29-Jährige jeweils einen der entkleideten Männer mit einem Seil auspeitscht. Die Hiebe trafen seine Opfer auf den empfindlichen Fußsohlen, den Beinen, dem Oberkörper und dem Rücken. In einem Fall, wertete das Gericht, seien die Schläge besonders hart und mit großer Wucht ausgeführt worden. Dazu beschimpfte der Angeklagte die Männer. „In den Videos wirkt er kühl und geradezu routiniert“, sagte Schnelle.

29-Jähriger macht keine müdliche Aussage

Die Taten ereigneten sich laut Anklage zwischen Januar 2012 und Januar 2013. Die Opfer sollen aufseiten der syrischen Regierung gekämpft haben. Der Angeklagte soll dagegen der oppositionellen Freien Syrischen Armee (FSA) angehört haben. Im September 2015 war er als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Seit 20. Juni vergangenen Jahres sitzt er in Untersuchungshaft.

In den Verhandlungen hatte der 29-Jährige selbst keine mündliche Aussage gemacht, sondern über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen. Nachfragen waren dem Gericht zufolge nicht möglich. Die Wahrheitsfindung sei dadurch erschwert worden.

Mit seinem Urteil blieb das Oberlandesgericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft von fünfeinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung hatte auf höchstens zwei Jahre mit Bewährung plädiert.

In seiner Begründung wies Richter Schnelle darauf hin, dass der Verfolgung von Kriegsverbrechen ein besonders hoher Stellenwert zukomme. Vergleichsweise hohe Freiheitsstrafen zwischen 3 und 15 Jahren seien hier möglich. Trotzdem sei man im unteren Strafrahmen geblieben. Günstig für den Angeklagten hat sich demnach unter anderem ausgewirkt, dass er sich zu den Taten bekannt hat. Berücksichtigt wurde auch, dass er im Bürgerkrieg selbst Leid erfahren hat, in Deutschland nicht vorbestraft war und als gut integriert galt. Gegen das Urteil kann er Revision einlegen (Aktenzeichen: 3 - 3 StE 5/18).