Wer mit den Schuhen in einem Fußabtreter-Gitterrost hängenbleibt, ist dem Oberlandesgericht Schleswig zufolge selbst Schuld. (Symbolbild) Foto: PA Wire

Weil sie mit den Absätzen ihrer Schuhe in einem Fußabtreter-Gitterrost hängen geblieben ist, hat eine Frau in Schleswig geklagt. Das Oberlandesgericht hat ihr die Schuld zugesprochen – und zuletzt noch ein paar Tipps für sie bereitgehabt.

Schleswig - Wer mit hochhackigen Schuhen in einem Fußabtreter-Gitterrost hängenbleibt und stürzt, ist selbst Schuld. Zumindest dann, wenn es auf einem Privatgrundstück passiert. So lässt sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Schleswig interpretieren, die die Behörde nun veröffentlicht hat.

Es gab der Eigentümerin eines Wohnhauses Recht, die gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Kiel Berufung eingelegt hatte. Die Mutter einer Mieterin der Beklagten hatte Schadenersatz verlangt, nachdem sie beim Besuch ihrer Tochter mit den Absätzen in einem Fußabtreter-Gitter vor der Wohnungstür des Hauses hängengeblieben und gestürzt war.

Das Gitterrost sei „verkehrswidrig“, hatte die Klägerin argumentiert, weil es größere Öffnungen habe als in einem „Merkblatt für Metallroste“ empfohlen. Die Richtlinie gelte nur für öffentliche Wege, argumentierte das Oberlandesgericht. Vor Wohnhäusern sei mit Fußabtretern zu rechnen, außerdem „begründet jedes Gitterrost die Gefahr, mit solchen Damenschuhen, wie sie die Klägerin trug, hängen zu bleiben“, hieß es bei der Behörde.

Für Trägerinnen hochhackiger Schuhe hatte das Gericht sogar noch einen Praxistipp parat: „entweder seitlich daran vorbeigehen oder aber den Schritt auf das Gitterrost nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Ballen setzen.“