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Wochenlang wurde hart gerungen, nun gibt es zwischen Bund und Ländern eine Einigung.

Berlin - Im Streit um die Kürzung der Solarförderung gibt es zwischen Bund und Ländern nach harten Verhandlungen eine Einigung. Wie es am Dienstag aus Koalitions- und Oppositionskreisen hieß, ist für die Förderung eine Deckelung bei 52.000 Megawatt an installierter Solarleistung geplant, die Förderung soll also auslaufen. Derzeit sind bereits rund 28.000 Megawatt installiert. Am Mittwoch soll der Vermittlungsausschuss den Kompromiss beschließen. Bei den geplanten Kürzungen soll es bei Dachanlagen Abmilderungen geben.

So soll es für größere Dachanlagen (10 bis 40 Kilowatt) nicht so starke Einschnitte geben wie zunächst geplant. Für diese Photovoltaikanlagen, die auf Bauernhöfen oder Lagerhallen angebracht werden, soll eine eigene Förderkategorie geschaffen werden. Auf 20 Jahre garantiert könnte es hierfür 18,50 Cent je Kilowattstunde geben. Bei anderen Anlagen soll es bei Kürzungen um 20 bis über 30 Prozent bleiben. Kleine Dachanlagen erhalten demnach künftig 19,50 Cent je Kilowattstunde statt bisher 24,43 Cent.

Die Bundesregierung soll dem Kompromiss zufolge rechtzeitig eine Regelung vorlegen, wie es weitergehen soll, wenn die 52.000 Megawatt erreicht worden sind. Dies betrifft unter anderem den bisher geltenden Einspeisevorrang von Solarstrom. Diese Verpflichtung soll über eine Protokollerklärung geregelt werden.

Branchenkenner rechnen wegen der geplanten Obergrenze mit einem starken Zubau an größeren, mit chinesischen Billigmodulen bestückten Solarparks, da die Grenze in wenigen Jahren erreicht sein könnte. Käme es zu einem solchen „Schlusskauf“, weil Unternehmen und Bürger noch von der auf 20 Jahre garantierten Förderung profitieren wollen, dürften auch die Kosten für die Bürger stark steigen, sie zahlen die Solarförderung über den Strompreis mit. Schon 2010 und 2011 wurden mit fast 15.000 Megawatt an neuen Solaranlagen deutlich mehr Anlagen gebaut, als von der Regierung beabsichtigt.

Förderkürzungen gelten rückwirkend zum 1. April

Die Förderkürzungen gelten rückwirkend zum 1. April und werden bei der Vergütung des Sonnenstroms im Laufe des Jahres verrechnet. Eine dem Kompromiss zufolge geplante Verringerung der Abstände zwischen Solarparks von vier auf zwei Kilometer könnte sich zusätzlich beschleunigend auf den Zubau auswirken. Davon würden große Solarparks profitieren, die fast nur mit Chinamodulen bestückt werden. Ein zu rascher Ausbau könnte jedoch dazu führen, dass das Netz an seine Grenzen kommt und Solarparks zwangsweise abgeschaltet werden müssen.

Trotz der Kürzungen bleibt die Anschaffung wegen massiv gefallener Modulpreise attraktiv. Die Länder hatten wegen Sorgen um hiesige Solarfirmen den ursprünglichen Kürzungsvorschlag von Union und FDP im Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit blockiert. Sie begrüßen nun besonders die neue Förderkategorie bei Dachanlagen.

Zudem soll es hier weiterhin eine hundertprozentige Förderung des produzierten Stroms geben. Zunächst war eine Reduzierung ab 2013 auf 80 Prozent geplant. Die Bürger zahlen die Differenz zwischen dem am Markt für den Solarstrom erzielten Preis und dem festen Fördersatz per Umlage über den Strompreis mit. Das treibt, neben anderen Gründen wie Industrie-Rabatten und steigenden Netzentgelten, den Strompreis.