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Bereits Ende Mai können Kandidaten ihren Hut in den Ring werfen. Am ersten Sonntag nach den Sommerferien, am 18. September, werden die Bürger zur Wahlurne gerufen.

Fellbach - Der Fahrplan für die Fellbacher Oberbürgermeisterwahl steht fest: Bereits am ersten Sonntag nach den Sommerferien, am 18. September, werden die Bürger zur Wahlurne gerufen, um eine neue Frau oder einen neuen Mann auf den Chefsessel im Rathaus zu hieven.

Falls bei der ersten Runde der OB-Wahl kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent der Stimmen erreicht, findet am Sonntag, 2. Oktober, ein zweiter Wahlgang statt. Der Termin für die öffent-liche Vorstellung der Bewerber wird auf Montag, 12. September, festgesetzt. Diesen Terminplan hat der Fellbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Hintergedanke der Fest-legung war, mit dem Wahltermin einerseits nicht in die Ferien-phase zu rutschen, andererseits den Fellbacher Herbst rund um den 8. Oktober vom Wahlkampfgetöse freizuhalten.

Palm nimmt am 1. November seinen Abschied

Im Wahlausschuss der Stadt hat der bisherige Rathauschef Christoph Palm den Vorsitz, für die verschiedenen Fraktionen sind Hans-Ulrich Spieth, Brigitte Heß, Gerhard Röger und Michael Vonau vertreten. Bekanntlich hat sich Palm nicht für eine dritte Amtszeit beworben und nimmt am 1. November seinen Abschied. Im Rathaus wird deshalb mit einem starken Bewerberfeld für den Posten an der Spitze der 45 000 Einwohner zählenden Stadt gerechnet. Der Oberbürgermeister wird für acht Jahre gewählt, im Jahr 2024 dürfen die Bürger erneut über den Rathauschef entscheiden.

Um interessierten Kandidaten mehr Zeit für eine Bewerbung zu gewähren, hat der Gemeinderat den Termin für die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger um fast zwei Monate vorgezogen. Mit einem interfraktionellen Antrag legten die Bürgervertreter den 27. Mai als Zeitpunkt für die Veröffentlichung fest – die Abgabe einer Bewerbung ist frühestens am Tag nach dem Erscheinen der Stellenausschreibung möglich. Kandidaten müssen zwischen 25 und 68 Jahre alt sein und mindestens 50 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern beibringen. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Montag, 22. August, um 18 Uhr festgesetzt.