Wer im Wahllokal seine Stimme abgibt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen – es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen. Foto: dpa/Marijan Murat

Wer aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, darf am 8. November dennoch im Wahllokal seine Stimme abgeben. Das hat die Stadt Stuttgart jetzt auf Nachfrage klargestellt.

Stuttgart - Der Stuttgarter Querdenker-Chef und OB-Kandidat Michael Ballweg sieht sich in seinem Vorgehen gegen eine von der Stadt Stuttgart verfügte Maskenpflicht in Wahllokalen bestätigt. Die Stadt habe in ihrem Internetauftritt nachträglich eine Passage hinzugefügt, wonach das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig sei, wenn medizinische Gründe vorliegen würden. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die an die Wählerinnen und Wähler verschickt worden sei, habe dieser Hinweis gefehlt. Insoweit habe seine Klage bereits Wirkung gezeigt, erklärte Ballweg. Am Freitag hatte er beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Eilantrag gegen eine allgemeine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Wahllokalen gestellt.

Internetseite wurde „aufgrund von Bürgernachfragen“ ergänzt

Die Stadt Stuttgart teilte zu dem Vorgang auf Anfrage mit, die Wahlbenachrichtigungen könnten aufgrund des bereits erfolgten Versands und Verteilung nicht mehr ergänzt werden: „Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung ist der Regelfall, Auf die Ausnahmen wurde auf der Wahlbenachrichtigung aus Platzgründen nicht explizit hingewiesen. Diese können auf der Internetseite https://www.stuttgart.de/service/wahlen/fragen-zur-wahl-in-zeiten-von-corona.php nachgelesen werden.“ Die Wahl-Informationen auf der städtischen Internetseite seien „aufgrund von Bürgernachfragen“ ergänzt worden erklärte ein Sprecher der Stadt: „Wer eine ärztliche Bescheinigung vorweist, wird natürlich zur Stimmabgabe zugelassen.“