Bei der Wahl zum Oberbürgermeister setzt die Stadt Stuttgart auch auf die Briefwahl. Aber wie funktioniert dieses Mittel zur Stimmabgabe eigentlich genau? Unser Video liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum richtigen Vorgehen bei der Briefwahl.

Stuttgart - Am 8. November wird in Stuttgart ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Auch wegen der Corona-Pandemie animiert die Stadt Stuttgart die Wahlberechtigten dazu, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Ansgar Schmitz-Veltin ist Leiter der Abteilung Wirtschaft und Befragungen des Statistischen Amts der Stadt Stuttgart und kümmert sich dort um alle Angelegenheiten, die mit der Wahl zum Oberbürgermeister zusammenhängen. Im Video gibt er eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur richtigen Briefwahl.

So funktioniert die Briefwahl

In den letzten Tagen haben alle wahlberechtigten Stuttgarter ihre persönliche amtliche Wahlberechtigung per Post erhalten. Mit dem Antrag auf der Rückseite dieser Wahlberechtigung können Sie die Briefwahl online unter www.stuttgart.de/briefwahl, auf dem Postweg oder auch direkt an der Wahltheke im Stuttgarter Rathaus beantragen.

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Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt. Die Unterlagen bestehen aus einem Wahlschein mit abtrennbarem roten Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel mit den Namen aller zugelassenen OB-Kandidaten und einem blauen Stimmzettelumschlag.

Im ersten Schritt kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den Namen der Kandidatin oder des Kandidaten an, dem Sie Ihre Stimme geben möchten. Wichtig: Es darf nur ein Name auf dem Stimmzettel angekreuzt werden, da jeder Wähler nur eine Stimme hat. Kreuzen Sie mehrere Namen auf der Liste an, wird Ihre Stimme automatisch ungültig. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen gut zu.

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Im zweiten Schritt unterschreiben Sie auf der Rückseite Ihres Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Ohne diese Unterschrift ist Ihr Wahlschein ungültig und Ihr Stimmzettel wird bei der Wahl zum Stuttgarter Oberbürgermeister am 8. November nicht gewertet.

Im dritten Schritt trennen Sie den roten Wahlbriefumschlag ab. In diesen Umschlag stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag. Versichern Sie sich, dass der Wahlbrief gut verschlossen ist.

Sobald Sie alle Unterlagen korrekt ausgefüllt und alle Umschläge sicher verschlossen haben, können Sie den Wahlbrief unfrankiert innerhalb Deutschlands in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post werfen, ihn direkt in den Briefkasten des Statistischen Amts der Stadt Stuttgart in der Eberhardstraße 37 einwerfen oder den Wahlbrief persönlich an der Wahltheke im Stuttgarter Rathaus abgeben.

Darauf müssen Wähler bei der Briefwahl achten

Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief am 8. November spätestens bis 18 Uhr das Statistische Amt der Stadt Stuttgart erreicht haben. Dabei sollten auch längere Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Die Stimmzettel aus der Briefwahl und die Stimmabgaben aus den Wahllokalen werden dann am Wahltag ab 18 Uhr ausgezählt. Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben haben, können Sie am Wahltag nicht noch einmal in einem Wahllokal wählen gehen.