In Sindelfingen ist der gewählte Oberbürgermeister Markus Kleemann nur ein „bestellter“ OB – dort ist eine Klage gegen die Wahl anhängig. In Böblingen ist das anders.
Das Regierungspräsidium Stuttgart meldet sich nach der Prüfung der Oberbürgermeisterwahl in Böblingen. Die amtliche Wahlprüfung ist abgeschlossen. Das Ergebnis steht fest: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor – die Wiederwahl von Stefan Belz ist gültig,“ sagt die Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Eigentlich könnte man meinen, derlei Meldungen seien reine Formsache – dem ist seit vielen Jahren nicht mehr so, wie die Wahl in der Nachbarstadt und auch andere OB-Wahlen zeigen.
In Böblingen sind innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen, meldet die Behörde – anders als nach der OB-Wahl in Sindelfingen. In der Nachbarstadt ist der gewählte OB Kleemann wegen einer Klage von Fridi Miller, die in beiden Städten zur Wahl angetreten war, bisher nur „bestellter“ OB von Sindelfingen. In Böblingen hingegen stehe der Wiederverpflichtung von Stefan Belz (Grüne) nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.
Der OB Stefan Belz meldet sich zu Wort: „Ich freue mich sehr über den Abschluss der amtlichen Wahlprüfung und die Bestätigung meiner Wiederwahl. Das ist eine wichtige formale Klarstellung und gibt nun auch rechtlich volle Sicherheit. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die sorgfältige Prüfung. Für mich steht ganz klar im Mittelpunkt, gemeinsam mit Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft weiter verantwortungsvoll für Böblingen und Dagersheim zu arbeiten.“
Klage gegen OB-Wahl in Böblingen überlegt
Fridi Miller überlegte offenbar zunächst auch in Böblingen gegen die Wahl von Stefan Belz vorzugehen, wie sie es im Jahr 2018 getan hatte: „Die Wahl habe ich prüfen lassen. Ich habe dem Regierungspräsidium zahlreiche Vorgänge vorgetragen, bei denen sich der amtierende OB aus meiner Sicht im Wahlkampf zumindest am Rand der Zulässigkeit bewegt hat.“ Angesichts des „sehr deutlichen Wahlergebnisses“ sah die 56-Jährige aber keine „realistische Erfolgsaussicht für eine Anfechtung – zumal die Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden sind.“
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen.
Böblingens Oberbürgermeister Stefan Belz wurde im ersten Wahlgang am 25. Januar bei einer Wahlbeteiligung von 36,2 Prozent mit 64,8 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen wiedergewählt. Er hatte fünf Gegenkandidaten.