Nach fast 40 Jahren setzen die SSB neue Zahnradbahnen ein. Auch viele Stadtbahnen sind in die Jahre gekommen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Bund gibt von diesem Jahr an eine Milliarde Euro zusätzlich für den Nahverkehr. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG wird davon nichts sehen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) macht von 2022 an jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich für den Nahverkehr in allen Bundesländern locker. Von der Erhöhung dieser Regionalisierungsmittel wird beim VVS und den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) aber nichts ankommen. Landesfinanzminister Danyal Bayaz und Verkehrsminister Winfried Hermann (beide Grüne) lehnen eine Forderung von Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) dazu ab.

Die Länder wollten von Lindner 1,5 Milliarden Euro zusätzlich haben. Die nun zugesagte Spritze werde „noch nicht einmal ausreichen, die Kostensteigerungen im Schienenverkehr abzudecken“, so die Minister in einem Brief an Nopper, der unserer Zeitung vorliegt. Den Regionalverkehr in Baden-Württemberg bestellt und bezahlt das Land. Die Forderung nach Hilfe lehnen die Minister nicht grundsätzlich ab. Um Geld weiterzureichen, müsse der Bund aber „in deutlich größerem Umfang“ fördern.

Bisher seien Leistungen nicht gekürzt worden, Nopper warnt aber davor

Alle öffentlichen Verkehre leiden wegen der Pandemie unter Fahrgastschwund, zudem sind Kraftstoff- und Stromkosten auch für Verkehrsbetriebe explodiert. Leistungen wurden bisher nicht gekürzt, Nopper warnt aber davor. Die Minister weisen darauf hin, dass das Land die Coronahilfe 2022 mit 500 Millionen Euro allein gestemmt habe, im Gegenzug sollten die kommunalen Aufgabenträger Kostensteigerungen tragen.

Das Land zahle zudem 70 Prozent oder 300 Millionen Euro am neuen Jugendticket (ab März 2023 für 365 Euro im Jahr), für die VVS-Tarifreform 42 Millionen, und sichere das ÖPNV-Angebot in diesem Jahr durch Zuweisungen von 158 Millionen an den Verband Region Stuttgart und 20,4 Millionen an die Stadt, dazu kämen 8,8 Millionen für Expressbusse. Auf den vier Seiten werden weiter ein- bis zweistellige Millionenbeträge an Förderung aufgeführt. Ein Weiterreichen selbst von Teilen der zusätzlichen Bundesmittel sei „aktuell nicht machbar“.