Nach der bisherigen Regelung fallen Abiturienten durch, wenn sie bei einer der beiden mündlichen Prüfungen nicht mindestens einen Notenpunkt erreichen (Symbolbild). Foto: dpa/Felix Kästle

Theresa Schopper, die Kultusministerin Baden-Württembergs, will die harte Null-Punkte-Regel bei der Abiturprüfung kippen. Was genau bedeutet das?

Karlsruhe - Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) plant Erleichterungen bei der Abiturprüfung. Sie will die harte Null-Punkte-Regel kippen. „Wir wollen den betroffenen Schülerinnen und Schülern damit eine zweite Chance geben und Härtefälle vermeiden“, sagte am Freitag ein Sprecher des Kultusministeriums. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN) darüber berichtet.

Nach der bisherigen Regelung fallen Abiturienten durch, wenn sie bei einer der beiden mündlichen Prüfungen nicht mindestens einen Notenpunkt erreichen. Prüflinge, die im Schriftlichen im Leistungsfach null Punkte bekommen, haben dagegen die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Die neue Regelung sieht nun für jeden der fünf Teile der Abiturprüfung - drei schriftliche, zwei mündliche Prüfungen - die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung vor.

Qualitätsverlust gehen damit nicht einher

Bislang waren bei null Punkten in der schriftlichen Prüfung drei Punkte im Mündlichen notwendig, um zu bestehen. Künftig wird ein Punkt in der zusätzlichen Prüfung reichen, so das Ministerium.

„Hiermit geht keineswegs ein Qualitätsverlust einher. Die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten werden ohnehin nur zur Prüfung zugelassen, wenn sie gewisse Mindestnoten erreichen“, betonte der Ministeriumssprecher. Man schaffe nur eine Ausgleichsmöglichkeit für wenige Betroffene. „Denn wir wollen den Prüflingen nicht den ganzen Abschluss nehmen, nur weil sie einen Blackout haben.“