Die brutale Tat hatte unter den Angestellten im Nürtinger Jobcenter große Betroffenheit ausgelöst. Foto: /Horst Rudel/Archiv

Dank seiner Geistesgegenwärtigkeit ist ein Mitarbeiter des Nürtinger Jobcenters im November bei einem Angriff mit einem Hammer nur leicht verletzt worden. Der 33-jährige mutmaßliche Täter muss sich jetzt vor dem Landgericht verantworten.

Nürtingen - Der 33-Jährige, der im vergangenen November einen Mitarbeiter des Jobcenters in Nürtingen mit einem Hammer attackiert hat, muss sich von Donnerstag, 5. März, an vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Mann versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Für den Fall sind insgesamt drei Verhandlungstage vor der 1. Großen Strafkammer angesetzt.

Tief saß der Schock bei den Mitarbeitern des Jobcenters in der Nürtinger Galgenbergstraße nach dem brutalen Angriff auf einen Kollegen. Mit einem Hammer in der Hand hatte der mutmaßliche Täter am Morgen des 13. November gegen 8.30 Uhr das Gebäude betreten. Er ging in das Büro des für ihn zuständigen 46-jährigen Sachbearbeiters und schlug sogleich mit dem Hammer in Richtung von dessen Kopf. Die Ermittler gehen davon aus, dass er wohl aus „Unzufriedenheit mit einer sozialrechtlichen Entscheidung“ zugeschlagen hat. Laut der Polizei reagierte der 46-Jährige geistesgegenwärtig, denn er bekam den Schlagarm des Täters zu greifen und konnte so einen verheerenden Hammerhieb gegen seinen Schädel abwehren. Dadurch wurde das Opfer glücklicherweise nur leicht an der Hand verletzt.

Staatsanwaltschaft erkennt Mordmerkmale

Der Angreifer wurde noch vor Ort festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Zunächst hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags gegen ihn ermittelt, war aber schließlich doch zu dem Schluss gekommen, dass Mordmerkmale wie beispielsweise Heimtücke oder niedrige Beweggründe vorliegen. Am Tag nach dem brutalen Übergriff war das Nürtinger Jobcenter geschlossen geblieben. Die Kollegen des Attackierten waren vom betriebspsychologischen Service und von Führungskräften betreut worden. Gleichzeitig waren sie laut der Pressesprecherin Kerstin Fickus „dankbar und froh, dass der Kollege nur leicht verletzt wurde“.

Der in Nürtingen verübte Angriff ist kein Einzelfall. Am 16. Januar dieses Jahres kam es im Jobcenter in Rottweil zu einer weiteren Gewalttat. Dort wurde eine 50 Jahre alte Angestellte bei einer Messerattacke schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter, ein 58-jähriger, offenbar geistig verwirrter Mann hatte zuvor im Internet angekündigt, er werde „morgen eine Person des Jobcenters töten“.

Die beiden Fälle in den Städten Nürtingen und Rottweil sind nur zwei Beispiele von Übergriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die vom baden-württembergischen Innenministerium separat erfasst werden. Demnach wurden im Jahr 2014 in diesem Bereich 453 Personen zu Opfern von Straftaten, 2018 waren es schon 670 Betroffene gewesen. Für das vergangene Jahr liegen noch keine genauen Zahlen vor, ein Ministeriumssprecher berichtet aber von einem weiteren leichten Anstieg.

Gewerkschaft fordert Melderegister

Aufgrund der stetig steigenden Zahl von Aggressionen gegen Staatsdiener pochen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Beamtenbund auf ein Melderegister, in dem all diese Delikte erfasst werden. Bei den Taten in Nürtingen und Rottweil handelt es sich freilich um besonders verstörende Fälle. Doch häufen sich laut dem DGB vor allem die weniger spektakulären Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Laut einer erst kürzlich präsentierten DGB-Umfrage sind in den vergangenen zwei Jahren 67 Prozent von ihnen während der Arbeit beleidigt, bedroht oder attackiert worden. 57 Prozent der Befragten beklagten eine Zunahme der Gewalt.

86 Prozent sind der Ansicht, an ihnen werde der Frust am Staat abreagiert, und 92 Prozent der Umfrageteilnehmer vermissen den gesellschaftlichen Respekt gegenüber Personen, die im Dienst der Gesellschaft beschäftigt sind. Jeder siebte Betroffene gab an, wegen der psychischen Belastung eine Behandlung zu benötigen.