Weil seine Mitarbeiter Informationen des NSU-Untersuchungsausschusses für ein Disziplinarverfahren nutzten, werden dem Ministerium von Innenressortchef Reinold Foto: Leif Piechowski

Mitarbeiter des Innenministeriums im NSU-Untersuchungsausschuss haben offenbar vertrauliche Informationen des Gremiums genutzt, um gegen einen Polizisten ein Disziplinarverfahren einleiten zu lassen.

Stuttgart - Vertreter des Innenministeriums im NSU-Untersuchungsausschuss haben offenbar vertrauliche Daten des Gremiums dazu genutzt, ein Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten einleiten zu lassen. Der Polizist wandte sich im April mit einer vertraulichen E-Mail an den Ausschussvorsitzenden, Wolfgang Drexler (SPD). Dieser leitete die Mail an die Obleute, parlamentarischen Berater und Regierungsbeauftragten in dem Gremium weiter. Genau dieses Verfahren hatte der Ausschuss zum Beginn seiner Arbeit beschlossen. Damals hatten die Abgeordneten entschieden: Nur ausdrücklich persönlich an Drexler gerichtete Post wird nicht an die Obleute des Ausschusses weitergeleitet.

Beamte der Landesregierung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes „gleichsam Partei“ eines Untersuchungsausschusses. Das bedeutet: Informationen, die die Ministerialen während ihrer Arbeit im Ausschuss erhalten, dürfen sie nur für genau die Zwecke nutzen, die die Parlamentarier in den Untersuchungsauftrag festgeschrieben haben.

In diesem Fall jedoch nutzte das Innenministerium die vertraulichen Informationen des Ausschusses über den unliebsamen Polizisten, um gegen diesen ein Disziplinarverfahren einleiten zu lassen. Er halte es „für nicht hinnehmbar, dass die Verletzung der Vertraulichkeit im Untersuchungsausschuss dazu führt, ein Disziplinarverfahren gegen einen Hinweisgeber einzuleiten“, sagte Drexler.

Zuschriften von Hinweisgebern vorenthalten

Und zog bereits Konsequenzen aus diesem Vorgang: Schon seit Ende Juli werden Zuschriften von Hinweisgebern an den Untersuchungsausschuss den Regierungsvertretern und damit den Ministerien vorenthalten. Zudem hat Drexler bei Innenminister Reinold Gall (SPD) darauf gedrängt, dieser möge sich dafür einsetzen, dass das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt wird. „Das soll wohl auch geschehen“, ist Drexler zuversichtlich.

Der laxe Umgang der Ministerialen mit der Vertraulichkeit im Gremium ist auch deswegen bemerkenswert, weil sie gleichzeitig Strafanzeige gegen unbekannte Gesprächspartner unserer Zeitung stellten. Mit Hilfe eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart soll so herausgefunden werden, wer Informationen über eine als „geheim“ eingestufte Befragung eines früheren Verfassungsschützers weitergab. Der Geheime hatte über die Zusammenarbeit mit einem Spitzel und Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans ausgesagt.

Die Fraktionen der Grünen, SPD und CDU haben bereits entschieden, die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwälte wegen des Verdachts des Geheimnisverrates zu ermöglichen. Bis zum 18. September können die Abgeordneten auf einen entsprechenden Antrag von Landtagspräsident Wilfried Klenk (CDU) antworten.

Den Ermittlungen wird die FDP widersprechen. Zwar habe er den Vorgang mit seinen Parteifreunden noch nicht abschließend diskutiert, sagt Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke: „Freie Demokraten werden aber auf keinen Fall ihre Hand dazu reichen, wenn die Landesregierung den Versuch unternimmt, die Pressefreiheit einzuschränken.“

Ermittlungen wie diese haben in der Vergangenheit Informanten von Journalisten stark verunsichert. Auch wenn eine Sprecherin der Stuttgarter Ankläger sagt, es gebe keinerlei Veranlassung, gegen unsere Zeitung zu ermitteln.