Der NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags Foto: dpa

Der US-Staatsbürger Paul E. (65) hatte mehrfach versichert, er sei weder Mitglied eines Ku-Klux-Klans gewesen. Dagegen steht die Aussage eines ehemaligen Klanmitglieds.

Stuttgart - Der NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags hat gegen einen Zeugen ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet. Der US-Staatsbürger Paul E. (65) hatte den Abgeordneten mehrfach versichert, er sei weder Mitglied eines Ku-Klux-Klans gewesen, noch habe er einen solchen geleitet noch kenne er Mitglieder des rassistischen Geheimbundes.

Ein früheres Klanmitglied hingegen belastete E. schwer: Dieser habe die Kapuzentruppe angeführt, sei an mindestens 20 Kreuzverbrennungen beteiligt gewesen und habe sogar die weißen Kutten für die Mitglieder genäht. Eine uneidliche Falschaussage wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft.