Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Hermann Borchert. Foto: dpa

Eine Aussage der Mutter von Beate Zschäpe, die sie 2011 kurz nach der Festnahme ihrer Tochter beim Bundeskriminalamt gemacht hatte, wurde im Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristen verlesen. Zuvor hatte sich die Mutter auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

München - Die Mutter der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat die Verlesung einer Aussage im NSU-Prozess erlaubt, die sie 2011 kurz nach der Festnahme ihrer Tochter beim Bundeskriminalamt (BKA) gemacht hatte. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas am Mittwoch ein Schreiben der Mutter, in dem sie ihr Einverständnis erklärt. Gleichzeitig bat sie aber, nicht persönlich vor dem Oberlandesgericht München vernommen zu werden.

Mutter berief sich auf Zeugnisverweigerungsrecht

Zschäpes Mutter war Ende November 2013 als Zeugin im NSU-Prozess geladen gewesen. Dabei machte sie aber keine Angaben und berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Mit derselben Begründung untersagte sie auch die Verlesung der Vernehmung beim BKA. Das Verhalten von Zschäpes Mutter als Zeugin war im NSU-Prozess zuletzt wieder zum Thema geworden, weil sich der Freiburger Psychiater Joachim Bauer in seinem Gutachten auf deren Vernehmung bezog.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unentdeckt im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben. Neun Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Selbstständige, die nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft aus fremdenfeindlichen Motiven umgebracht wurden. Das zehnte Opfer war die Heilbronner Polizistin Michéle Kiesewetter. Zschäpe ist als drittes Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ in allen Fällen wegen Mittäterschaft angeklagt.