Beate Zschäpe unterhält sich mit ihrem Anwalt Mathias Grasel. Foto: dpa

In der zerstörten Fluchtwohnung des NSU-Trios fanden sich Zeitungsausschnitte über die Morde und Sprengstoffanschläge, auf einem soll eine Fingerabdruck Zschäpes sein. Unterdessen geht der Streit um die Pflichtverteidiger der Angeklagten weiter.

München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat den Ermittlungen zufolge ihren Fingerabdruck auf einem verdächtigen Zeitungsartikel hinterlassen. Der Artikel wurde demnach in einem Video des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verwendet. Bei dem Video handelt es sich nicht um das bekannte „Paulchen-Panther“-Bekennervideo, sondern um eine frühere Version, die nicht verschickt wurde und auf Datenträgern des NSU gespeichert war.

Der Artikel stammt aus der Münchner Zeitung „tz“ aus dem Jahr 2001. Darin ging es um den Mord an dem Einzelhändler Habil Kilic im Stadtteil München-Ramersdorf. Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin an allen zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des NSU angeklagt. In ihrer Aussage im vergangenen Dezember hatte sie bestritten, vorab von den Taten gewusst oder sie gebilligt zu haben. Dies wollte das Gericht am Dienstag offenbar mit der Befragung eines Beamten des Bundeskriminalamts als Zeugen überprüfen.

Zschäpe: Sturm habe sie „lautstark angeschrien“

Unterdessen versuchte Zschäpe erneut, sich von ihrer Pflichtverteidigerin Anja Sturm zu trennen. In einem Brief an das Gericht forderte sie Sturms Abberufung und die Einsetzung ihres Vertrauensanwalts Hermann Borchert als Pflichtverteidiger. Zschäpes Brief wurde am Dienstag an die Prozessbeteiligten verteilt.

Zschäpe wirft Sturm darin vor, sie mehrmals „lautstark angeschrien“ zu haben. Sturm und die beiden anderen Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl hätten sie „eingeschworen“, Blickkontakt zu Richtern und Sachverständigen zu vermeiden und „maskenhafte Regungslosigkeit“ zu wahren, „damit keine Rückschlüsse auf meine Gemütslage“ gezogen werden könnten.