Beate Zschäpe hat schwere Vorwürfe gegen den Vorsitzen Richter des NSU-Prozesses erhoben. Foto: AP

Wie sieht es in Beate Zschäpe aus? Das könne zumindest der Vorsitzende Richter des NSU-Prozesses nicht nachvollziehen, so die Hauptangeklagte am Dienstag.

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat schwere Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl erhoben. Götzl könne nicht wissen, „wie es im Kopf oder im Herzen einer Angeklagten ausschaut“, heißt es in einer Erklärung Zschäpes, die ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert am Dienstag im Münchner NSU-Prozess verlas.

Zschäpe hatte ihren Befangenheitsantrag bereits am Wochenende schriftlich eingereicht. Ihr mitangeklagter mutmaßlicher Helfer Ralf Wohlleben schloss sich dem am Dienstag an. Das Gericht sagte deshalb den Verhandlungstermin am Mittwoch ab. Am Donnerstag soll der Prozess aber fortgesetzt werden. Als Zeuge ist dann einer der früheren Anführer der Thüringer Neonazi-Szene geladen.

Zschäpe warf Götzl vor, dieser beurteile ihre Haltung im Streit mit ihren drei ursprünglichen Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm falsch. Ohne ein Vertrauensverhältnis sei eine Verteidigung „im Kern“ nicht möglich, ließ Zschäpe erklären.

Zahlreiche Nachfragen an Zschäpe

Das Gericht richtete am Dienstag zahlreiche Nachfragen an Zschäpe. So will es wissen, ob mitangeklagte mutmaßliche NSU-Unterstützer „Kenntnis von den Raubüberfällen und Tötungsdelikten“ hatten. Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel sagte zu, die Fragen mit seiner Mandantin zu besprechen und wieder schriftlich zu beantworten.

Zschäpe hatte bereits bei ihrer ersten Aussage im Dezember und einer ersten Antwortrunde im Januar Details aus ihrem fast 14 Jahre dauernden Untergrundleben mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt preisgegeben. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios und muss sich für die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verantworten. Opfer waren mit Ausnahme einer Polizistin griechisch- und türkischstämmige Gewerbetreibende. Als Motiv nimmt die Bundesanwaltschaft Rassenhass an.