Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe Foto: dpa

Noch immer plagt Beate Zschäpe die Übelkeit. Zum zweiten Mal muss der Prozesstag ausfallen. Welche mysteriöse Nachricht die Angeklagte so schwer erschütterte, ist unklar. Die Spekulationen schießen ins Kraut.

Noch immer plagt Beate Zschäpe die Übelkeit. Zum zweiten Mal muss der Prozesstag ausfallen. Welche mysteriöse Nachricht die Angeklagte so schwer erschütterte, ist unklar. Die Spekulationen schießen ins Kraut.

München - Der NSU-Prozesstag am Mittwoch ist wegen Krankheit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe komplett ausgefallen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verwies zur Begründung auf ein Attest einer Ärztin der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München. In deren Schreiben war von einem „Verdacht auf beginnenden Infekt mit unklarer Kreislaufreaktion“ die Rede.

Einige Testergebnisse stünden zwar noch aus - Zschäpe sei aber jedenfalls am Mittwoch verhandlungsunfähig. Ob Zschäpe am Donnerstag wieder verhandlungsfähig sein könnte, ließ die Ärztin in dem Brief offen. Götzl betonte deshalb, alle weiteren Termine - auch der am Folgetag - blieben zunächst weiter bestehen.

Damit wurde - ein Jahr und einen Tag nach dem Prozessbeginn in München - erstmals überhaupt ein Verhandlungstag wegen Erkrankung Zschäpes abgesetzt. Bereits am Dienstag war die Hauptverhandlung wegen Übelkeit der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin und eines später folgenden Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen einen Gerichtsarzt nahezu komplett ausgefallen.

Was schlägt Zschäpe auf den Magen

Als Grund für die Übelkeit hatte Zschäpe im Gespräch mit dem Arzt eine Nachricht angegeben, die sie am Dienstag vor Sitzungsbeginn erhalten habe. Genauere Angaben dazu machte sie allerdings nicht.

Am Dienstagabend wurde dann bekannt, dass das Gericht möglicherweise drei Briefe Zschäpes an einen inhaftierten Gesinnungsgenossen in Nordrhein-Westfalen beschlagnahmen will - darunter ein neues, bisher unbekanntes Schreiben von Mitte April. Hintergrund ist, dass das Münchner Oberlandesgericht eventuell ein Sprachgutachten erstellen lassen möchte, um die Co-Autorenschaft Zschäpes an einem Manifest des NSU zu klären. Dies geht offenbar aus einem Schreiben des Senats mit Datum vom 2. April hervor.

Darin heißt es, im Hinblick auf entsprechende Beweisanträge werde erwogen, drei Briefe Zschäpes als Beweismittel zur Erstellung eines solchen forensisch-linguistischen Gutachtens zu beschlagnahmen. Unter Prozessbeteiligten wurde daraufhin am Mittwoch spekuliert, ob das Schreiben Auslöser für die Kreislaufprobleme Zschäpes sein könnte.

In einer Expertise im Auftrag des Magazins „Stern“ waren Fachleute 2013 zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Co-Autorin des NSU-Dokuments ist - was sie im Prozess weiter belasten würde. Das Papier zeugt von der rassistischen Ideologie des NSU.

Der rege Briefwechsel zwischen Zschäpe und Robin S. war 2013 bekanntgeworden. Die Briefe der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin hatten wegen ihres teilweise sehr intimen Inhalts Aufsehen erregt.