Der NSU-Prozess begann am Dienstag verspätet, weil ein Zeuge nach eigenen Angaben einen Zug verpasst hatte. Foto: dpa

Im NSU-Prozess hat ein Zeuge die Aussage verweigert. Der ehemalige Mitarbeiter eines rechten Szeneladens in Jena wollte sich nicht zu dem Verkauf einer Waffe äußern, mit der Bönhardt und Mundlos wohl neun Menschen getötet hatten.

Im NSU-Prozess hat ein Zeuge die Aussage verweigert. Der ehemalige Mitarbeiter eines rechten Szeneladens in Jena wollte sich nicht zu dem Verkauf einer Waffe äußern, mit der Bönhardt und Mundlos wohl neun Menschen getötet hatten.

München - Der ehemalige Mitarbeiter eines rechten Szeneladens in Jena hat am Dienstag die Aussage im NSU-Prozess verweigert. Vor dem Oberlandesgericht München sagte er, er wolle sich nicht zu dem Verkauf einer Waffe äußern, bei der es sich mutmaßlich um die Pistole vom Typ Ceska handelte, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Menschen getötet haben sollen. Er berief sich auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung, wonach ein Zeuge die Aussage verweigern kann, wenn er sich ansonsten selbst belasten würde.

Der Prozess begann verspätet, weil der Zeuge nach eigenen Angaben einen Zug verpasst hatte. Später am Verhandlungstag sollte noch der ehemaliger Inhaber des Ladens, in dem der Angeklagte Carsten S. die Waffe nach eigenen Angaben besorgt hat, um sie an Mundlos und Böhnhardt weiter zu reichen, vor Gericht gehört werden.