Der Anwalt von Ralf Wohlleben hat eine Erklärung seines Mandanten verlesen. (Archivfoto) Foto: dpa

Der im NSU-Prozess mitangeklagte Ralf Wohlleben hat in München einen Antrag gestellt, sämtliche Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Gründe seinen deren „Willkür“ und „Überrumpelungstaktik“.

München - Der mutmaßliche Beschaffer der NSU-Mordwaffe vom Typ „Ceska“, Ralf Wohlleben, hat beantragt, sämtliche Richter im NSU-Prozess wegen Befangenheit abzulehnen. In einer einstündigen Erklärung, die seine Verteidiger verlasen, warf er dem 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts am Mittwoch „Willkür“ und „Überrumpelungstaktik“ vor.

So habe das Gericht am Vortag überraschend eine nur einwöchige Frist für letzte Beweisanträge in dem Verfahren gesetzt. Andererseits habe der Senat erst vor wenigen Wochen neue Verhandlungstermine bis Januar 2018 geplant.

Erst soll Zeuge gehört werden, dann wieder nicht

Wohllebens Anwälte griffen auch an, dass das Gericht die Vernehmung eines von ihnen beantragten Zeugen ablehnt. Einerseits habe sich der Senat in Schriftwechseln mit Ärzten bemüht, zu erfahren, unter welchen Umständen der psychisch erkrankte Zeuge geladen werden könne. Dann aber habe das Gericht den Beweisantrag mit der Begründung abgelehnt, der Zeuge sei „aus tatsächlichen Gründen“ bedeutungslos.

In dem Prozess geht es um die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, der die Bundesanwaltschaft Mittäterschaft vorwirft. Zu den angeklagten Taten gehört eine Serie von neun Morden aus fremdenfeindlichen Motiven.