Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Foto: dpa

Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat als Angeklagter im NSU-Prozess eine „erhebliche Strafe“ zu erwarten. So schreibt das Gericht in einer Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten. Der wegen Beihilfe an den Morden angeklagte Thüringer bleibt in Untersuchungshaft.

München - Der mutmaßliche Waffenbeschaffer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, Ralf Wohlleben, bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag der Verteidigung auf Haftverschonung ab. Wohlleben ist neben Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess angeklagt. Nach Ansicht des Senats ist Wohlleben der Beihilfe zum Mord weiter „dringend“ tatverdächtig. Der Beschluss wurde am Dienstag nicht im Prozess bekanntgegeben, sondern nur an die Verfahrensbeteiligten verschickt. Das Dokument liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.

Wohllebens Verteidiger hatten im Dezember geltend gemacht, die Beweisaufnahme habe den Verdacht gegen ihren Mandanten „relativiert“. Wohlleben soll den Kauf der Mordwaffe vom Typ „Ceska“ in Auftrag gegeben haben. Diese Pistole, ausgestattet mit einem Schalldämpfer, war bei neun der zehn Morde verwendet worden, die dem NSU angelastet werden. Die Verteidigung machte geltend, dass der Beschaffungsweg der Pistole von der Schweiz bis nach Jena nicht lückenlos bewiesen sei.

Das Gericht wies dagegen darauf hin, die Waffe sei anhand ihrer Typennummer eindeutig identifiziert. Der ebenfalls mitangeklagte Carsten S. habe außerdem in seinem Geständnis ausgesagt, er habe selber gesehen, wie Wohlleben sie „angefasst und den Schalldämpfer auf den Lauf der Waffe geschraubt“ habe. Die andauernde Untersuchungshaft sei zudem deshalb „verhältnismäßig“, weil Wohlleben eine „erhebliche“ Strafe zu erwarten habe. Wohlleben sitzt wie Beate Zschäpe seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft.

Wohllebens Verteidiger wollten ihren Mandanten entlasten

In der Verhandlung am Dienstag starteten Wohllebens Verteidiger einen weiteren Anlauf, um ihren Mandanten zu entlasten. Sie beantragten die Ladung zahlreicher Zeugen vor allem aus der Chemnitzer Neonazi-Szene. Dort hatten Zschäpe und ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem Abtauchen 1998 Zuflucht gefunden.

Diese Zeugen würden aussagen, dass Wohlleben in der Szene überwiegend unbekannt sei, sagten die Verteidiger. Die Anklage hält Wohlleben dagegen für eine „steuernde Zentralfigur“ der Unterstützer. Außerdem verlangen die Verteidiger, den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans Georg Maaßen, und den Chef des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, als Zeugen zu laden.

Meyer-Plath war in den 1990er Jahren V-Mann-Führer des verdeckten Informanten „Piatto“ beim Verfassungsschutz in Brandenburg. „Piatto“ war am Dienstag erneut als Zeuge beim Münchner NSU-Prozess. Er erschien, wie schon bei seiner ersten Vernehmung im Dezember, maskiert mit einer Perücke und einer Brille. Er hatte der Behörde zahlreiche Interna vor allem aus der Chemnitzer Szene geliefert.

Seine Befragung im Gericht verlief allerdings sehr zäh. Er gab an, sich an die meisten Details nicht mehr erinnern zu können. Seine Vernehmung endete darum schneller als erwartet bereits am Dienstag. Ursprünglich hatte das Gericht geplant, „Piatto“ auch am Mittwoch zu vernehmen. Diesen Verhandlungstag sagte das Gericht ab. Der Prozess geht in einer Woche weiter. Thema wird dann wieder der Nagelbombenanschlag an der Kölner Keupstraße sein.