Beate Zschäpe im Gerichtssaal Foto: dpa

Wie kam eine Waffe aus der Schweiz in die Hände des NSU in Deutschland? Zwei mutmaßliche Waffenbeschaffer des NSU widersprechen sich in ihren Aussagen.

München - Ein Schweizer Staatsanwalt hat am Donnerstag im NSU-Prozess über eine ungewöhnliche Vernehmung von zwei mutmaßlichen Beschaffern der Mordwaffe berichtet. Die beiden Männer seien gemeinsam in einer „Konfrontationsvernehmung“ befragt worden. In vorangegangenen Einzelbefragungen hätten sie sich stellenweise deutlich widersprochen. Diese Widersprüche sollten aufgelöst werden. Die Schweizer Behörden ermittelten gegen beide wegen des Verdachts, eine kriminelle Vereinigung, den „Nationalsozialistischen Untergrund“ in Deutschland, unterstützt zu haben.

 

Allerdings seien die Männer auch bei der gemeinsamen Vernehmung bei ihren unterschiedlichen Versionen geblieben. Einer habe erklärt, er habe ein Paket von einem Waffenhändler erhalten, das er ungeöffnet an den anderen weitergegeben habe. Der andere habe das bestritten. In dem Paket soll sich die Pistole vom Typ „Ceska“ befunden haben, mit der der NSU neun seiner zehn Opfer ermordete.

Der Staatsanwalt aus dem Kanton Bern sagte, er habe den Aussagen des zweiten Mannes, der jeden Kontakt mit der Waffe bestritt, wenig Glauben geschenkt. Als Indizien nannte er dessen Kontakte nach Jena. Dort habe er zwei Jahre gelebt und sich mit einem Jugendfreund von Uwe Böhnhardt angefreundet. Der Freund selber war schon mehrfach wegen der „Ceska“ im NSU-Prozess befragt worden.

Mehrfach Waffen nach Deutschland gebracht

Der Staatsanwalt äußerte auch den Verdacht, dass der zweite Schweizer mehrfach Waffen nach Deutschland gebracht haben könne. Einmal sei er in Deutschland festgenommen worden. In seinem Handschuhfach sei eine Pistole vom Typ „Luger“ gefunden worden. In einer Vernehmung hatte der Mann aber irrtümlich angegeben, er habe eine „Ceska“ bei sich gehabt. Er habe wohl zwei unterschiedliche Liefertouren verwechselt, vermutete der Staatsanwalt.

Der erste Mann habe dagegen nach anfänglichem Leugnen zahlreiche Details genannt. So habe er von seinem Partner erfahren, dass der die NSU-„Ceska“ sehr wohl nach Deutschland gebracht habe. Er habe ihm sogar erzählt, seiner Ansicht nach sei der Käufer ein V-Mann gewesen. Darauf sei er gekommen, weil der Käufer nicht über den Preis verhandelt habe.

Die „Ceska“ ist ein zentrales Beweismittel in dem Prozess. Zwei der angeklagten mutmaßlichen Helfer, Ralf Wohlleben und Carsten S., sollen in die Beschaffung verwickelt sein. Wohlleben soll S. beauftragt haben, die Pistole bei einem Gewährsmann abzuholen, zu bezahlen und sie dann Böhnhardt und Uwe Mundlos zu bringen. Das hatte S. gestanden. Als unbewiesen galt dagegen bisher, wie die Waffe aus der Schweiz in die rechte Szene nach Jena geschleust wurde.