Bis im NSU-Prozess ein Urteil gegen Beate Zschäpe fällt, dauert es noch Monate. Foto: dpa

Schon jetzt ist es eines der größten Verfahren, das die Bundesrepublik je erlebt hat - und dauert nun noch länger: Im NSU-Prozess gibt es inzwischen weitere Verhandlungstage bis mindestens Mitte Juni 2015.

Schon jetzt ist es eines der größten Verfahren, das die Bundesrepublik je erlebt hat - und dauert nun noch länger: Im NSU-Prozess gibt es inzwischen weitere Verhandlungstage bis mindestens Mitte Juni 2015.

München - Der NSU-Prozess dauert nach neuen Planungen des Oberlandesgerichts (OLG) München bis mindestens Mitte kommenden Jahres. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte 57 weitere Termine von Januar bis Ende Juni 2015 fest, wie das OLG am Mittwoch mitteilte. Damit würde der Prozess mindestens zwei Jahre dauern und mehr als 230 Verhandlungstage umfassen.

Das Verfahren gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatte am 6. Mai 2013 begonnen. Bisher gab es 137 Verhandlungstage. Weitere Prozesstage waren bislang lediglich bis zum 18. Dezember 2014 festgesetzt.

Der NSU wird für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle verantwortlich gemacht. Zschäpe muss sich als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU vor Gericht verantworten.

Die Verlängerung des Prozesses kommt nicht überraschend: Bereits vor der Sommerpause hatte Götzl eine entsprechende Anfrage an die Prozessbeteiligten verschickt, um Termine für 2015 planen zu können.

Der NSU-Prozess gilt als eines der wichtigsten Gerichtsverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die beispiellose Mordserie, der neun Kleinunternehmer ausländischer Herkunft und eine deutsche Polizistin zum Opfer fielen, hatte für Entsetzen gesorgt. Die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen hatten jahrelang unentdeckt im Untergrund leben können. Erst im November 2011 flog das Trio nach einem Banküberfall auf.

Zschäpes mutmaßliche Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich damals selbst, um der Festnahme zu entgehen.