Blick in den Gerichtssaal, in dem der NSU-Prozess verhandelt wird. Foto: dpa

Der ehemalige Verfassungsschützer Andreas T. saß im Internetcafé von Halit Yozgat, als die Terroristen des NSU den 21-Jährigen ermordeten. Das Gericht will die alten Ermittlungsakten gegen T. nicht zulassen. Die Nebenkläger sind empört.

Der ehemalige Verfassungsschützer Andreas T. saß im Internetcafé von Halit Yozgat, als die Terroristen des NSU den 21-Jährigen ermordeten. Das Gericht will die alten Ermittlungsakten gegen T. nicht zulassen. Die Nebenkläger sind empört.

München - Der Streit um die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschützers im NSU-Prozess spitzt sich zu: Am Dienstag warfen Nebenklage-Anwälte dem Oberlandesgericht München mangelnden Aufklärungswillen vor. Der Senat lehnt es ab, die gesamten Akten über den Ex-Verfassungsschützer Andreas T. in den Prozess aufzunehmen, der beim Mord an Halit Yozgat in Kassel am Tatort war.

T. saß im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel, als die Neonazi-Terroristen dort im April 2006 den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten. Er behauptet, er habe nichts von der Tat mitbekommen; Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Seine Anwesenheit hatte jedoch für Spekulationen gesorgt.

Das Gericht hatte nur einen Teil der Akten aus dem Verfahren gegen T. beigezogen. Dies mache deutlich, „dass auch dieses Gericht eine vollständige Aufklärung der Tat zum Nachteil Halit Yozgat nicht wünscht“, sagte Nebenklageanwalt Alexander Kienzle, der Angehörige des Opfers vertritt. Er beantragte, die für Dienstag geplante Vernehmung T.s zu verschieben, bis die Akten komplett vorliegen.

Gericht will nicht verschieben

Das Gericht lehnte den Antrag am Dienstagnachmittag ab. Die Aufklärungspflicht des Gerichtes erfordere die Beiziehung nicht, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Die Akten könnten nach Überzeugung des Gerichts nichts zur Klärung der Anklagevorwürfe beitragen.

Zahlreiche Nebenklageanwälte hatten sich dem Antrag angeschlossen, aber auch die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben. Der Senat riskiere nicht nur eine Revision wegen mangelnder Aufklärung, sondern auch eine „Legendenbildung in der rechtsextremistischen Szene“, wenn er die Akten nicht komplett beiziehe, argumentierte Anwalt Kienzle.

Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler sagte, gerade in der türkischstämmigen Bevölkerung sei wegen der Ermittlungspannen nach den NSU-Morden Unsicherheit entstanden. „Es besteht die Gefahr, dass der Vertrauensverlust perpetuiert wird.“