Eine frühere Rechtsextremistin hat im NSU-Prozess in München eingeräumt, dem Neonazi-Trio um Beate Zschäpe einst beim Untertauchen geholfen zu haben. Foto: dpa

Sie verlieh ihre Versichertenkarte, holte einen falschen Ausweis ab und gewährte untergetauchten "Kameraden" Unterschlupf - an Details erinnert sich Mandy S. im NSU-Prozess in München aber nur zögernd. Vor allem: Sie will das Neonazi-Trio Mundlos/Böhnhardt/Zschäpe nach 1998 nicht mehr getroffen haben.

Sie verlieh ihre Versichertenkarte, holte einen falschen Ausweis ab und gewährte untergetauchten "Kameraden" Unterschlupf - an Details erinnert sich Mandy S. im NSU-Prozess in München aber nur zögernd. Vor allem: Sie will das Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nach 1998 nicht mehr getroffen haben.

München - Eine frühere Rechtsextremistin hat im NSU-Prozess eingeräumt, dem Neonazi-Trio um Beate Zschäpe einst beim Untertauchen geholfen zu haben. Die heute 38-jährige Mandy S., gegen die noch immer ein Ermittlungsverfahren läuft, berichtete am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht ausführlich, wie sie und ihr damaliger Freund im Frühjahr 1998 drei „Kameraden“ Unterschlupf gewährt hätten - in der Wohnung ihres Ex-Partners in Chemnitz.

„Ich wusste nicht, wer es ist, ich wusste nicht, um was es geht“, sagte S. über das Trio - zwei Männer und eine Frau - und betonte: „Es war einfach ein Gedanke der Kameradschaftshilfe.“ Sie gab aber an, in der Hauptangeklagten Zschäpe nicht zweifelsfrei das „Mädchen“ von damals wiederzuerkennen.

S. berichtete, ein Bekannter habe damals bei ihr an der Tür geklingelt und gefragt, ob sie drei Leute bei sich aufnehmen könnte. Die bräuchten einen Schlafplatz, die hätten „Scheiße gebaut“. Da sei sie auf die Idee gekommen, die Wohnung ihres Freundes, der damals bei ihr gewohnt habe, zur Verfügung zu stellen. „Ich selber stand auch schon zweimal auf der Straße und war froh, dass ich wo unterkommen konnte“, sagte S. - die offen einräumte, damals selbst Mitglied der Neonazi-Szene gewesen zu sein. „Ich hab' mir den Kopf rasiert.“ Sie habe zudem Bomberjacke und Springerstiefel getragen.

"Es ist ja Versicherungsbetrug, das war mir bewusst"

Die Zeugin räumte ein, dem Trio damals mehrfach behilflich gewesen zu sein. Einmal, als es der Frau schlecht gegangen sei, habe sie ihr ihre Versicherungskarte zur Verfügung gestellt, damit sie zum Arzt gehen konnte. „Es ist ja Versicherungsbetrug, das war mir bewusst“, sagte sie. Ein anderes Mal habe sie auf Bitten des Trios einen Ausweis auf dem Amt abgeholt - mit einem Foto von einem der beiden untergetauchten Männer, aber mit falschem Namen und falschen Daten.

Zschäpe nutzte den Namen von Mandy S. in den Jahren nach 1998 laut Anklage immer wieder als Alias-Namen, auch auf Ausweisdokumenten. S. bestritt aber in ihrer Zeugenvernehmung, mit den dreien nach 1998 noch Kontakt gehabt zu haben. Dass im Brandschutt der letzten Wohnung des Trios in Zwickau ein Zettel mit einer aktuellen Telefonnummer von S. gefunden wurde, konnte sie auf Nachfrage nicht erklären. „Ich weiß nicht, wie die Personen zu dem Zettel kommen - ich weiß es nicht.“

Zudem berichtete S., dass die drei damals ein Spiel gebastelt hätten, mit „irgendwelchen komischen Würfeln“. Sie habe aber nicht gewusst, worum es dabei gehe. Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen in der Chemnitzer Wohnung an dem rassistischen und menschenverachtenden Spiel namens „Pogromly“ gearbeitet haben.

Die drei NSU-Terroristen waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei bei einer Durchsuchung Sprengstoff in einer Garage gefunden hatte. S. berichtete von „Gerüchten“, die später in der Szene kursiert seien - etwa das Gerücht, „dass sie ne Garage in die Luft gejagt hätten wegen Beweismaterialvernichtung“. Das sei damals „in Chemnitz kursiert“.

Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt, neun an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft und einer an einer Polizistin. Böhnhardt und Mundlos erschossen sich 2011 selbst, um einer Festnahme zu entgehen. Zschäpe ist als Mittäterin an sämtlichen Taten des NSU an geklagt.