Beate Zschäpe (Mitte) mit ihren Verteidigern Foto: dpa

Die drei für diese Woche angesetzten Verhandlungstage im NSU-Prozess fallen aus. Eine Entscheidung hat das Gericht aber getroffen: Ein neuer Befangenheitsantrag gegen einen der Richter wurde abgelehnt.

Die drei für diese Woche angesetzten Verhandlungstage im NSU-Prozess fallen aus. Eine Entscheidung hat das Gericht aber getroffen: Ein neuer Befangenheitsantrag gegen einen der Richter wurde abgelehnt.

München - Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen einen der Richter zurückgewiesen. Der Antrag sei unbegründet, heißt es in dem entsprechenden Beschluss des Gerichts, über den der Berliner „Tagesspiegel“ am Dienstag als erstes berichtet hatte.

Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer hatte den Befangenheitsantrag vergangene Woche gestellt, weil auf einem Aktenordner eines Richters handschriftlich das Kürzel „NSU“ stand. Daraus sei zu schließen, dass der Richter das Bestehen der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) schon für erwiesen halte.

Gericht weist Argumentation zurück

Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Bei der Beschriftung des Ordners handle es sich lediglich um eine „schlagwortartige Bezeichnung des Prozessgegenstandes“. Für einen „verständigen Angeklagten“ lägen damit keine Gründe vor, die geeignet seien, Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters zu rechtfertigen.

Zschäpes Verteidiger haben im NSU-Prozess schon mehrfach Befangenheitsanträge gestellt. Alle wurden zurückgewiesen.

Zuvor hatte ein Nebenklage-Anwalt darauf hingewiesen, dass einer der Zschäpe-Verteidiger den Begriff „NSU“ selbst benutzt. Heers Kollege Wolfgang Stahl verlinke auf seiner Homepage auf Artikel zum „sogenannten NSU-Verfahren“, schrieb der Opferanwalt Eberhard Reinecke in einer Stellungnahme. An einer Stelle wird auf einen Beitrag „über Pflichtverteidigung im NSU-Prozess“ hingewiesen.

Stahl wies Reineckes Angaben als unpräzise und neben der Sache liegend zurück. Es handle sich in dem Artikel „um die Formulierungen des Autors“. „Begriffe wie „NSU-Fall“ verwende ich für meine Tätigkeit als Verteidiger von Frau Zschäpe nicht“, betonte Stahl.

Im Verfahren selbst gibt es eine weitere Verzögerung: Weil der für Mittwoch und Donnerstag geladene Zeuge derzeit nicht anreisen könne, setzte das OLG die beiden Verhandlungstage kurzfristig ab. „Der Senat wurde erst heute Nachmittag davon unterrichtet, dass im Umfeld des Zeugen eine Krankheit aufgetreten ist, die vom Gesundheitsamt überwacht wird“, hieß es in einer Mitteilung. Wann der Zeuge wieder geladen werden könne, stehe noch nicht fest. Eigentlich hätte an den beiden Tagen der rechtsextreme V-Mann Tino Brandt als Zeuge vernommen werden sollen. Bereits der Verhandlungstag am Dienstag hatte abgesagt werden müssen, weil sich der geladene Zeuge im Ausland befinden soll. Der Prozess wird nun erst am Dienstag kommender Woche fortgesetzt.