Bundesanwalt Herbert Diemer, Oberstaatsanwältin Anette Greger und Bundesanwalt Jochen Weingarten (v.l.n.r.) Foto: dpa Pool

Im NSU-Prozess gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. hält die Bundesanwaltschaft die Anklage für „im vollen Umfang“ bestätigt. Beide seien durch die Beweisaufnahme der Beihilfe zum Mord in neun Fällen überführt, so der zuständige Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten.

München - Die Bundesanwaltschaft hält die Anklage im NSU-Prozess gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. für „im vollen Umfang“ bestätigt. Wohlleben und S. seien durch die Beweisaufnahme der Beihilfe zum Mord in neun Fällen überführt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag vor dem Oberlandesgericht in München.

Die beiden Männer seien für die Beschaffung und Lieferung der Waffe vom Typ Ceska verantwortlich, mit der vom NSU neun Kleinunternehmer aus Fremdenhass getötet wurden. Weingarten sagte, sowohl Wohlleben als auch S. hätten die naheliegende Möglichkeit erkannt, dass der aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bestehende NSU mit der Pistole Menschen töten würden. Trotzdem hätten sie den Waffenbeschaffungswunsch erfüllt. Wohlleben und S. hätten sich den fremdenfeindlichen Vorstellungen des Trios verpflichtet gefühlt.

Nach der Ankündigung des Vertreters der Bundesanwaltschaft wird das Plädoyer der Bundesanwaltschaft über die Sommerpause hinaus dauern. Er werde die beiden verbleibenden Verhandlungstage vor der Sommerpause, den Montag und Dienstag, vollständig für das Plädoyer gegen Wohlleben und S. benötigen. Erst nach der Sommerpause könne dann das Plädoyer gegen die zwei weiteren angeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer folgen, sagte Weingarten.