Die Ehefrau des Angeklagten Ralf Wohlleben (rechts) hat am Donnerstag im NSU-Prozess die Aussage verweigert. Foto: dpa

Nachdem sie sich am Morgen geweigert hatte, als Zeugin auszusagen, nimmt die Frau des NSU-Mitangeklagten Wohlleben auf der Anklagebank Platz. Dessen Befangenheitsantrag gegen seine Richter scheiterte allerdings.

Nachdem sie sich am Morgen geweigert hatte, als Zeugin auszusagen, nimmt die Frau des NSU-Mitangeklagten Wohlleben auf der Anklagebank Platz. Dessen Befangenheitsantrag gegen seine Richter scheiterte allerdings.

München - Die Ehefrau des NSU-Mitangeklagten Ralf Wohlleben hat am Donnerstag Aussagen über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ vor Gericht verweigert. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München, der gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Helfer verhandelt, hatte sie als Zeugin aufgerufen. Gleich zu Beginn erklärte die Frau aber, dass sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch mache. Anschließend nahm sie neben Wohlleben auf der Anklagebank Platz und verfolgte den Prozesstag als Beistand ihres Mannes.

Unmittelbar davor hatten die drei Vertretungsrichter des Senats einen Befangenheitsantrag Wohllebens gegen das Gericht abgelehnt. Wohlleben hatte beantragt, den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl und seine vier Beisitzer vom Verfahren auszuschließen. Der Senat hatte zuvor einen Antrag Wohllebens auf Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt, weil er eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Tatwaffe vom Typ „Ceska“ gespielt haben soll.

Kripobeamte als weitere Zeugen geladen

Als weitere Zeugen waren zwei Kriminalpolizisten geladen. Ein bayerischer Beamter, der die Sonderkommission „Trio“ im Jahr 2012 verstärkt hatte, berichtete über die Vernehmung eines ehemaligen Neonazis, der zum engsten NSU-Unterstützerkreis zählte und vorübergehend mit Zschäpe liiert war.

Die Verteidigung Zschäpes protestierte vergeblich gegen den Auftritt des Beamten. Die Kripo sei voreingenommen gewesen und habe bei der Befragung nicht zwischen den drei Mitgliedern des Trios unterschieden, sondern immer nur pauschal über „das Trio“ gesprochen. Der Beamte selber räumte ein, die beanstandeten Fragen habe nicht er gestellt, sondern ein Kollege, und er finde sie selber auch „schwammig“. Das Gericht ließ seine Aussage dennoch zu, kündigte aber an, am Ende des Prozesses zu prüfen, was davon als Beweis verwertet werden kann. In der Vernehmung ging es um personelle Verflechtungen in der militanten Nazi-Szene.

Der zweite Kripo-Beamte war aus Dortmund angereist und wurde zum Mord an dem Kiosk-Betreiber Mehmet Kubasik im April 2006 befragt. Er erinnere sich, dass er telefonisch zu einer Zeugin in der Nähe des Tatorts beordert worden sei, sagte er dem Gericht. Dabei sei ihm gesagt worden, er solle die Zeugin unbedingt fragen, ob das, was sie gesehen haben will, mit einem nationalsozialistischen Hintergrund zu tun habe.

Tatsächlich habe die Frau gesagt, sie habe zwei Männer vor dem Kiosk gesehen. Einer habe auf einem Fahrrad gesessen, der andere auffallend „grimmig“ geguckt. Anders als erwartet habe sie die beiden aber nicht für Neonazis gehalten, sondern für „Junkies“.