Der Befangenheitsantrag gegen die Richter im NSU-Prozess ist gescheitert. Foto: dpa

Die Richter im Münchner NSU-Prozess können das Verfahren fortführen – der Befangenheitsantrag gegen sie ist gescheitert.

München - Der Befangenheitsantrag gegen die Richter im Münchner NSU-Prozess ist gescheitert. Das war am Dienstagmorgen vor Beginn der Verhandlung zu erfahren. Damit kann das Verfahren fortgesetzt werden. Gestellt hatte den Antrag der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben.

Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, der die Bundesanwaltschaft Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vorwirft.

Als Zeugen waren am Dienstag zwei Polizeibeamte geladen, die Beweismittel aus den Hinterlassenschaften des NSU ausgewertet haben. Die Vernehmung eines Gutachters zu der erfundenen Nebenklägerin „Meral Keskin“ war nach wenigen Minuten ohne Aussage beendet, weil keiner der Prozessbeteiligten Fragen an ihn hatte.