Die Tochter eines NSU-Opfers hat die Polizei auf 30.000 Euro Schadenersatz verklagt, weil die Beamten ihr das Erbe nicht ausgezahlt hatten. (Archivbild: Fahndungsplakat des NSU-Terror-Trios) Foto: dpa

Die Ermordung ihres Vaters traf sie hart - nun muss die Tochter des NSU-Opfers Ismail Yasar auch noch um ihr Erbe bangen. Statt ihr übergab die Nürnberger Polizei das Vermögen Yasars seiner Ex-Frau.

Die Ermordung ihres Vaters traf sie hart - nun muss die Tochter des NSU-Opfers Ismail Yasar auch noch um ihr Erbe bangen. Statt ihr übergab die Nürnberger Polizei das Vermögen Yasars seiner Ex-Frau.

Nürnberg - Die Polizei in Nürnberg hat das Vermögen eines NSU-Opfers fälschlicherweise nur an dessen Ex-Frau ausgezahlt - obwohl der Mann auch eine erbberechtigte Tochter hatte. Die Tochter habe die Polizei deshalb auf Zahlung von 30.000 Euro Schadensersatz verklagt, berichtete ihr Anwalt Hans Reinhardt am Dienstag. Er sieht im Verhalten der Nürnberger Polizei eine Amtspflichtverletzung. „Die Beamten hätten das Erbe von Ismail Yasar nicht ohne Erbschein übergeben dürfen“, argumentiert der Anwalt.

Yasar war am 8. Juni 2005 in seinem Imbisstand in Nürnberg erschossen worden. Die Tat wird der rechtsextremen Terror-Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zugeschrieben. „Die Ermittlungsbeamten sind damals davon ausgegangen, dass keine weiteren Erben vorhanden sind“, teilte eine Polizeisprecherin am Dienstag mit. Daher seien die vorhandenen Gegenstände - darunter rund 23 000 Euro Bargeld - an die Erziehungsberechtigte für den minderjährigen erbberechtigten Sohn ausgehändigt worden. Dies war die Ex-Ehefrau des Getöteten.

„Da nunmehr mögliche weitere Erben bekanntgeworden sind, werden unter Einbeziehung des Nachlassgerichtes Nürnberg die erbrechtlichen Ansprüche nochmals grundlegend überprüft“, sagte die Sprecherin weiter. Wann die Überprüfung abgeschlossen sein werde, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über den Fall berichtet.

Nach Angaben des Anwalts hatte die Polizei im Zusammenhang mit der Ermordung Yasars dessen Vermögen beschlagnahmt. Die Polizei habe seinerzeit den Verdacht gehabt, das Vermögen könnte aus einer Straftat stammen, berichtete Reinhardt. Als sich dieser Verdacht nach der Aufdeckung des NSU-Terrors zerschlagen habe, habe die Polizei die 23 000 Euro Bargeld samt Yasars Auto dessen Ex-Ehefrau gegeben. Das Geld habe diese inzwischen ausgegeben. Seine Mandantin habe von dem Vermögen seines Vaters und der Erbschaft erst beim Blick in die Ermittlungsakten erfahren.