Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag Baden-Württembergs, Ulrich Sckerl, empfiehlt seinen Abgeordneten-Kollegen Halbwahrheiten für Parlament und Presse.
Stuttgart - An diesem Sonntagabend war Ulrich Sckerl ein Politiker im Stress: Telefonate, E-Mails, zwischendurch schon einmal im Internet die Zeitung vom nächsten Tag lesen.
Was er in den Stuttgarter Nachrichten vom 13. Oktober las, machte den Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen im Landtag wütend: Sein Parteifreund Willi Halder hielt als Vorsitzender der Enquete-Kommission zu den mutmaßlichen Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds ein Gutachten zurück. Dieses hatten die Obleute der Arbeitsgruppe im Sommer bei der Verwaltung des Parlaments in Auftrag gegeben. Juristen sollten für sie klären, welche Frage- und Auskunftsrechte ihr Gremium hat.
Die Stellungnahme hatte Halder zwar Sckerl und einem weiteren Grünen weitergeleitet; den anderen Parteien in der von ihm geführten Kommission aber nicht. Sckerl beauftragte eine Mitarbeiterin, einen Vermerk für den Fraktionsvorstand über das Gutachten zu erstellen, das ihm unrechtmäßig vorlag.
Am 12. Oktober um 23.28 Uhr gab Sckerl die Order aus, wie seine Fraktionskollegen in der Enquete, aber auch deren eigentlich unabhängiger Vorsitzender Wille Halder mit der enttarnten Mauschelei umgehen sollten. Die Berichterstattung über die, so analysierte Sckerl die Lage in einer E-Mail, „schadet uns auf breiter Front“. Seinen Fraktionskollegen gibt er mit auf den Weg: „Für morgen müsst ihr den Vorgang und das Geschwätz, muss es vor allem Willi relativieren.“ Der Spitzen-Grüne gab die Sprachregelung aus, an die sich dann Halder und Grünen-Obmann Daniel Lede-Abal hielten: Das Gutachten sei in einer ersten Fassung da, das wüssten die Obleute der anderen Parteien. „Es gibt aber noch eine Reihe von Fragen, die derzeit geklärt werden“, empfiehlt Sckerl, Abgeordnete und Journalisten mit Halbwahrheiten zu füttern.
In Wahrheit lagen Halder, Sckerl und Lede-Abal zu diesem Zeitpunkt illegitim schon zwei Fassungen des Landtagsgutachtens vor. Diese hatte Sckerl nicht nur exklusiv für seinen Fraktionsvorstand bewerten lassen, sondern auch mit seinen Parteifreunden im NSU-Gremium diskutiert: „Fragen an das Gutachten gibt es ja völlig zu Recht. Da waren wir uns am Donnerstag alle einig!“
Halder empfahl er diese Ausrede, für die Nachfrage, warum den anderen Parteien das Gutachten vorenthalten wurde: „Der Vorsitzende muss die Rechtsmeinung des Gutachtens ja schließlich nach innen und außen vertreten.“ Deshalb müsse sich Halder als Nichtjurist erst einmal kundig machen. Zudem gebe es keinen Beschluss der Enquete darüber, wann ihr das Gutachten der Parlamentsverwaltung vorzulegen sei. Halder hielt sich wortgetreu an diese Empfehlung – und bestritt, das Gutachten weitergeben zu haben. Lede-Abal behauptete selbst auf Nachfrage, er kenne die Stellungnahme der Landtagsverwaltung überhaupt nicht.
Das entschuldigte Sckerl jovial: Einem jungen Abgeordneten sei eine solche Lüge im Gegensatz zu einem erfahrenen zu verzeihen. Seine E-Mail scheint Sckerl derweil vergessen zu haben. Die vorgegebene Sprachregelung ist heute für ihn „eine Selbstverständlichkeit im respektvollen Umgang mit seinen Abgeordneten-Kollegen“. Die unrechtmäßige Weitergabe des Gutachtens innerhalb seiner Fraktion bedauert Sckerl und macht dafür den zurückgetretenen Kommissionschef Halder verantwortlich: „Wann die Stellungnahme weitergegeben wird, hat alleine der Vorsitzende der Enquete entschieden.“ Sckerl habe keinen Einfluss auf den Ausschussvorsitzenden genommen. Eine Behauptung, die selbst grüne Abgeordnete nicht glauben.
Zumal der Parlamentarischen Geschäftsführer keinen Hinweis gab, dass Halder das Gutachten unrechtmäßig weitergab. Stattdessen arbeitete Sckerl sogar mit dem Dokument weiter. Ein Fehleinschätzung wie auch diese: „Wer glaubt, dass aus der Zerstörung der Enquete ein Untersuchungsausschuss auftaucht, hat aber das politische Regelwerk schlicht nicht verstanden“, schrieb Sckerl am 12. Oktober. Fünf Tage später war der Untersuchungsausschuss Realität.