Laut der Staatsanwaltschaft ist die junge Zeugin, die vor dem Stuttgarter NSU-Ausschuss ausgesagt hat, ohne Fremdeinwirkung an einer Lungenembolie verstorben. Foto: dpa

Beim plötzlichen Tod einer 20-jährigen Zeugin des Stuttgarter NSU-Ausschusses schließt die Rechtsmedizin ein Fremdverschulden aus. Die junge Frau sei an einer Lungenembolie gestorben, so die Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

Karlsruhe - Der überraschende Tod einer Zeugin im Stuttgarter NSU-Untersuchungsausschuss ist nach Überzeugung von Rechtsmedizinern nicht auf Fremdeinwirkung zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte am Dienstag ein erstes Obduktionsergebnis, wonach die 20-jährige Frau aus Kraichtal (Kreis Karlsruhe) an einer Lungenembolie starb. Diese könne „durch Manipulation von außen auch nicht künstlich herbeigeführt werden“.

Ursache der Lungenembolie sei vermutlich eine unfallbedingte Knieverletzung der Frau gewesen, hieß es weiter. Das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg habe keine Substanzen festgestellt, die für den Tod der 20-Jährigen Ende März ursächlich gewesen sein könnten. Die Untersuchung bestätigte damit den ersten Befund, der Ende März mitgeteilt worden war.

Bei der Toten handelt es sich um die frühere Freundin von Florian H., einem ehemaligen Neonazi, der im Herbst 2013 in einem Wagen in Stuttgart verbrannt war. Florian H. soll gewusst haben, wer die Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn getötet hatte.

Die junge Frau war im Untersuchungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung vernommen worden, weil sie sich bedroht gefühlt hatte. Der Ausschuss soll die Verbindungen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in den Südwesten und mögliches Behördenversagen untersuchen. Am Montag ging es dabei um die Mitgliedschaft eines Polizisten im rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan.