Menschen, die dem NSU-Ausschuss Hinweise geben, sollten sich darauf verlassen können, dass ihre Informationen nicht bei ihrer Dienststelle landen. Darauf haben sich die Obleute der vier Fraktionen jetzt geeinigt.
Stuttgart - Der NSU-Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag verbessert den Schutz von Hinweisgebern. Die Obleute der vier Fraktionen einigten sich am Montag in Stuttgart darauf, bestimmte nicht-öffentliche Informationen nicht mehr an die Regierungsvertreter in dem Gremium weiterzugeben. Damit zieht der Ausschuss Konsequenzen aus Vorgängen der vergangenen Wochen.
Im Zentrum stand dabei ein Disziplinarverfahren, das gegen einen Polizisten eingeleitet worden war, der sich in einem Brief an Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD) kritisch zum Aufklärungswillen der Behörden im NSU-Komplex geäußert hatte. Das Verfahren hatte einen heftigen Krach zwischen dem NSU-Ausschuss und dem Innenministerium ausgelöst, da nicht-öffentliche Informationen aus dem Ausschuss die Grundlage für die Einleitung des Verfahrens waren. Sie waren über die Regierungsvertreter an die Vorgesetzten des Polizisten gelangt.
Widersprüchliche Aussagen im Fall Florian H.
Im Fall des toten Ex-Neonazis Florian H. geht der Ausschuss indes widersprüchlichen Zeugenaussagen nach. Ein Mann erklärte am Montag vor dem Gremium, er habe das Fahrzeug von H. kurz vor dem Brand noch fahren sehen. Er widersprach damit anderen Angaben, wonach das Auto bereits mehrere Stunden am späteren Brandort gestanden haben soll. H. war im September 2013 am Stuttgarter Wasen in seinem Wagen verbrannt. Die Ermittler gehen von Suizid aus. Der Ex-Neonazi hatte erklärt, er kenne die Mörder der Polizistin Michèle Kiesewetter, die 2007 in Heilbronn getötet wurde - mutmaßlich von rechtsextremen Mitgliedern der Terrorzelle NSU.
Der Untersuchungsausschuss soll die Verbindungen der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in den Südwesten und mögliches Behördenversagen genauer betrachten.