Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich erneut mit einem Verbot der NPD. (Archivfoto) Foto: dpa

13 Jahre ist der erste Anlauf zu einem NPD-Verbot her, damals scheiterte das Verfahren. Jetzt versuchen es die Länder erneut. Ein Blick zurück auf den langen Weg vor Gericht.

Karlsruhe - Dreizehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens verhandelt das Bundesverfassungsgericht über einen neuen Antrag der Länder. Wichtige Stationen der Verfahren:

März 2003

Die Karlsruher Richter stellen das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.

August 2007

Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.

April 2008

Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge „abgeschaltet“ und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.

März 2012

Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.

November 2012

Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei werde durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.

Dezember 2012

Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.

März 2013

Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.

November 2013

Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.

Dezember 2013

Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.

Mai 2015

Die Länder legen vom Verfassungsgericht angeforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.

August 2015

Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.

Dezember 2015

Das Bundesverfassungsgericht setzt eine dreitägige mündliche Verhandlung von 1. bis 3. März 2016 an.