Anfang 2016 will das Bundesverfassungsgericht sich in einer mündlichen Anhörung mit dem möglichen Verbot der NPD befassen. Foto: dpa

In einer öffentlichen Erörterung vom 1. bis zum 3. März will das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die rechtsextreme NPD verfassungsfeindlich ist und daher verboten werden muss.

Karlsruhe - Im NPD-Verbotsverfahren haben die Bundesländer eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht setzte für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung fest.

Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) öffentlich prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Der Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens enthält keine Begründung. Die Entscheidung ist aber das Ergebnis einer Prüfung im sogenannten Vorverfahren: Die Richter mussten entscheiden, ob der Antrag der Länderkammer zulässig und "hinreichend begründet" ist. Dafür haben sie eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten des Antrags nach Aktenlage vorgenommen.

Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer.

Verbotsantrag vom Dezember 2013

Berichterstatter des Verfahrens und damit federführend ist der Richter und ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Er hatte die Länder in einem Berichterstatterschreiben dazu angeregt, ihre Ausführungen für das Gericht zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei zu ergänzen. Außerdem wollte das Gericht weitere Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten. Beides lieferten die Länder nach.

Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen. 2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) sieht die Entscheidung für eine mündliche Verhandlung über ein NPD-Verbot als „wichtigen Schritt“. Die NPD betreibe eine aggressive antidemokratische Politik, teilte Gall am Montag mit. „Es ist deshalb richtig, sie zu verbieten.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor beschlossen, Anfang März in mündlicher Verhandlung zu prüfen, ob die NPD wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss.

Bisher gab es in Deutschland zwei Parteiverbote: 1952 verbot Karlsruhe die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).