Solarpflicht für Bestandsgebäude? Will das Land noch nicht einführen. Sie könnte dennoch kommen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Jan Woitas

Eigentlich will das Land mit der aktuellen Novelle noch keine Solarpflicht für alle Bestandsgebäude einführen. Doch der Eigentümerverband Haus und Grund fürchtet, dass sich genau das in einer Regelung im neuen Klimaschutzgesetz verbirgt. Zu Recht?

Der Entwurf für die Novelle des Klimaschutzgesetzes war gerade fünf Tage alt, da setzte der Ministerpräsident nach: „Jedes geeignete Haus im Land soll ein kleines Sonnenkraftwerk werden“, sagte Winfried Kretschmann beim Grünen-Parteitag Ende September. Dafür wolle er sich nächstes Jahr stark machen. Die Fotovoltaikpflicht auf Bestandsgebäuden war in der aktuellen Novelle am Koalitionspartner gescheitert, der denn auch postwendend in Person der Bauministerin Nicole Razavi zu Protokoll gab, man denke überhaupt nicht daran, das Gesetz deshalb schon 2023 wieder anzufassen. Ein Sturm im Wasserglas also?

 

Für Neubauten gilt Fotovoltaik-Pflicht

Bisher gilt: Wer ein neues Haus im Südwesten bauen will, muss seit Anfang Mai eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer von 2023 an bei einer grundlegenden Dachsanierung ebenfalls eine Fotovoltaikanlage einplanen. Eine allgemeine Solarpflicht für ältere Gebäude ist bisher nicht vorgesehen.

Kommunen erhalten Instrument

Umso mehr wunderte sich der Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus und Grund nach der Lektüre des Gesetzentwurfs, der aktuell von Verbänden kommentiert und vor Weihnachten im Landtag behandelt werden soll. „Wenn der Ministerpräsident sowie CDU-Vertreter unisono behaupteten, die Solarpflicht für Bestandsgebäude sei vom Tisch, sind sie entweder ahnungslos oder handeln wider besseren Wissens“, schimpft Ottmar Wernicke. Denn in der Novelle heißt es: „Die Gemeinden können durch Satzung für das Gemeindegebiet oder genau abgegrenzte Teile des Gemeindegebiets die Verwendung von erneuerbaren Energien für bestehende Gebäude (...) vorsehen.“

Umweltministerium: Bestand ist ein Thema

Das Umweltministerium räumte gegenüber unserer Zeitung ein, dass Gemeinden nach dem Passus nicht nur den bereits diskutierten Anschluss an Nah- und Fernwärme, sondern auch striktere Fotovoltaikpflichten vorsehen können, als bislang im Landesrecht verankert sind. Grüne und CDU setzen damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. „Gemeinden, die sich insbesondere beim Klimaschutz in einer Vorreiterrolle sehen, erhalten damit weitere Instrumente“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Fotovoltaikpflichten im Land rechne man aber damit, dass der Anwendungsbereich eher begrenzt sein werde, so eine Sprecherin im Umweltministerium.

Ähnlich schätzt man das bei den Kommunalverbänden ein. Die Änderung sehe zwar vor, dass qua Satzung der Einsatz erneuerbarer Energien wie Fotovoltaik, Wärmepumpe oder Geothermie vorzusehen sei, heißt es beim Gemeindetag. „Dabei werden sich die Kommunen als Satzungsgeber voraussichtlich vorrangig an der bisherigen gesetzlichen Pflicht orientieren und abwägen, ob und welche weitergehenden Regelungen es für das Gemeindegebiet braucht“, sagt Christopher Heck, Referent beim Gemeindetag. Denn schließlich gölten auch Grundsätze der Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit. Außerdem seien Material und Handwerker knapp. „Jede Regelung muss am Ende auch in der Realität umsetzbar sein.“

Klare Bedingungen

Im Landkreis Tübingen, wo man Erfahrung mit klimaehrgeizigen Kommunen hat, sieht man das hingegen anders. Der dortige Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz, die unter anderem Kommunen beim Energiemanagement berät, kann sich durchaus vorstellen, dass Städte und Gemeinden das Instrument einsetzen. „Allerdings ist die Frage, wo“, sagt auch Daniel Bearzatto. „Die Kommunen müssen das Instrument sehr wohlbedacht einsetzen und auch klarstellen, wie die Wenn-dann-Bedingungen sind.“