Kurzzeit-Pflege ist wichtig, denn sie entlastet die Angehörigen und vermeidet einen dauerhaft stationären Aufenthalt – aber für die Anbieter ist sie nicht attraktiv. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Im deutschlandweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg bei der Kurzzeit-Pflege sehr gut. Aber für die Anbieter lohnt sich die stationäre Pflege mehr. Wie die Politik das ändern will.

Berlin - Der Bundestag hat am Mittwoch das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, sich stärker um die angespannte Situation bei der Kurzzeit-Pflege zu kümmern.

Kurzzeit-Pflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, selbst einen Klinikaufenthalt anzutreten, eine Kur wahrzunehmen oder sich eine Auszeit oder Urlaub zu nehmen. Sie kann auch ein wichtiges Bindeglied zwischen der Beendigung eines Krankenhausaufenthaltes und der Heimkehr in die heimische Wohnung sein, wenn dort die Voraussetzung für eine pflegerische Betreuung nicht oder noch nicht gegeben sind.

Der Trend geht in die falsche Richtung

Obwohl die Kurzzeit-Pflege also eine wichtige Aufgabe erfüllt, in dem sie den möglichst langen Verbleib der Pflegebedürftigen im privaten Umfeld ermöglicht, kommt ihr Ausbau nicht voran. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Stärkung dieser Pflegeform verständigt. Die Umsetzung steht allerdings noch aus. Dabei zeigen die Zahlen, dass die Entwicklung in die falsche Richtung läuft. Während nämlich die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland steigt, nimmt die Zahl der Einrichtungen mit Kurzzeit-Pflegeplätzen ab.

Die verfügbaren Zahlen sind nicht ganz frisch, zeigen aber einen Trend: Im Jahre 2011 gab es bundesweit 1673 Häuser, die entweder ganz auf Kurzzeit-Pflege spezialisiert waren oder wenigstens über einige Plätze verfügten. Im Jahre 2017 waren es nur noch 1205. Bei den Häusern mit eingestreuten Plätzen ist der Rückgang besonders signifikant: von 1093 in 2015 auf nur noch 764 in 2017. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Zahl Pflegebedürftiger wird sich die Situation weiter verschärfen. Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede, und Baden-Württemberg steht vergleichsweise noch am besten da. 2017 gab es im Südwesten 248 Einrichtungen mit Kurzzeit-Pflege. Das ist deutschlandweit die höchste Zahl. Bayern zum Beispiel hatte nur 36.

Wesentlich höherer Verwaltungsaufwand

Obwohl also diese Form der Pflege für die Angehörigen eine hohe Entlastungsfunktion hat und durch sie volkswirtschaftlich gesehen erhebliche Kosten gespart werden können, weil die Betroffenen länger im häuslichen Umfeld bleiben können, mangelt es an Angeboten. Die Gründe dafür sind bekannt: Im Vergleich zur stationären Pflege gibt es oft aufgrund der Situation der Betroffenen einen höheren Pflegeaufwand. Aufgrund der häufigen Fluktuation ist der Verwaltungs- und Organisationsbedarf für die Anbieter höher und die schwankende Auslastung erschwert die Planung. Die Anbieter machen geltend, dass die bestehenden Vergütungsregeln den Mehrbedarf nicht abdecken.

Noch in dieser Wahlperiode soll sich etwas ändern

Hier setzt der Antrag der Koalition an, den die Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen (CDU, Wahlkreis Bodensee) und Heike Baehrens (SPD, Göppingen) erarbeitet haben. Sie fordern die Bundesregierung auf, eine Reform vorzulegen, die diese Sonderfaktoren berücksichtigt und „eine auskömmliche Vergütung sicherstellt“. Auf die Länder soll zudem hingewirkt werden, damit diese ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, den Ausbau der Angebote für Kurzzeit-Pflege stärker zu fördern. Die Autoren des Antrags rechnen damit, dass das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch in dieser Legislaturperiode tatsächlich Maßnahmen vorlegen wird, um die Ankündigungen im Koalitionsvertrag umzusetzen.

In Baden-Württemberg hatte sich bereits im November 2018 ein „Aktionsbündnis Kurzzeit-Pflege“ unter Führung des Landesgesundheitsministeriums gegründet. Das Land unterstützt den Ausbau solitärer Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen Euro.